Veranstaltungen - Beschilderungs- und Absperrmaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum

Mit dem schriftlichen formlosen Antrag ist eine von der Antragstellerin beziehungsweise vom Antragsteller erstellte Skizze einzureichen. Auf dieser Skizze sollten benötigte Beschilderungs- und Absperrmaßnahmen deutlich ersichtlich sein. Je nach Umfang dieser Maßnahmen findet gegebenenfalls eine Ortsbesichtigung mit allen von dieser Maßnahme Betroffenen statt (zum Beispiel Feuerwehr, Polizei, Verkehrsbetriebe, Veranstalter oder Veranstalterin).

Aus diesem Grund muss der Antrag mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden.


Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag
  • Beschilderungs- und Absperrskizze

Gebühren

  • 52 Euro bis 2.301 Euro

Stadt Ludwigshafen am Rhein


Straßenverkehr

Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen

Damian Prudlik
Telefon: 0621 504-3749

Andrea Mulone, Eileen Ledwina
Telefon: 0621 504-3748

E-Mail: verkehrsangelegenheiten@ludwigshafen.de


Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr


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