Tierschutz
Die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein ist seit dem 1. Januar 2012 nicht mehr zuständige Behörde für die Aufgabengebiete "Tierschutz", "Tierseuchen" und "Tierische Nebenprodukte". Rechtsgrundlage ist das zweite Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28. Oktober 2010. Danach übernahm die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Referat Verbraucherschutz, Veterinärwesen zum 1. Januar alle Aufgaben des Tierschutzes, der Tierseuchen und der Tierischen Nebenprodukte für das Stadtgebiet Ludwigshafen am Rhein.
Rechtsgrundlage für den Tierschutz ist das Tierschutzgesetz. Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen (Paragraf 1). Soweit es sich um eigene Tiere handelt, ist der Halter für das Wohlergehen der Tiere verantwortlich. Der Schutz des Tierschutzgesetzes erstreckt sich auch auf wildlebende Tiere.