Sterbefall - Umbettungen

Die Ausgrabung oder die Umbettung einer Leiche oder der Asche eines Verstorbenen ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Ortspolizeibehörde zulässig. Ortspolizeibehörde ist der Wirtschaftsbetrieb der Stadt Ludwigshafen, Friedhofsverwaltung, Bliesstraße 10, 67059 Ludwigshafen.

Dem Antrag zur Umbettung ist der Nachweis einer anderen Familiengrabstätte in Form einer Genehmigung des Friedhofs, der die sterblichen Überreste wieder beisetzt, beizufügen.

Nach den sittlichen und religiösen Anschauungen, sowie nach dem allgemeinen Pietätsempfinden soll die Totenruhe grundsätzlich nicht gestört werden. Sie ist auch nach Paragraf 168 Strafgesetzbuch strafrechtlich geschützt. Eine Umbettung ist daher nur in besonderen Fällen möglich, wenn dringende öffentliche Gründe oder triftige private Gründe hierfür vorliegen.


Stadt Ludwigshafen am Rhein
Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL)

Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein

Grünflächen und Friedhöfe

Bliesstraße 10
67059 Ludwigshafen

Friedhofsverwaltung:
Tefefon: 0621 504-4849
Telefax: 0621 504-2969
E-Mail: friedhofsverwaltung@ludwigshafen.de

Friedhofsbetrieb:
Telefon: 0621 504-3770
Telefax: 0621 504-2969
E-Mail: friedhoefe@ludwigshafen.de


Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung

Montag, Dienstag und Donnerstag: 8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch: 8.30 bis 12.30 Uhr, nachmittags geschlossen
Freitag: 8.30 bis 13 Uhr 

Öffnungszeiten der Friedhöfe

März bis Oktober: 7 bis 20 Uhr
November bis Februar: 7.30 bis 18 Uhr


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