Arbeit
Schwarzarbeit
Hinweise zu Verdachtsmeldungen wegen Schwarzarbeit oder Verstoß gegen die Handwerksordnung:
Verdachtsmeldungen bitte an: schwarzarbeit@ludwigshafen.de
Wenn Sie einen Verdacht auf Schwarzarbeit oder einen möglichen Verstoß gegen die Handwerksordnung melden möchten, bitten wir Sie, die nachfolgenden Angaben so vollständig und konkret wie möglich zu übermitteln.
Bitte machen Sie insbesondere folgende Angaben:
- Angaben zur verdächtigen Person oder Firma:
a. Name und/oder Firmenbezeichnung (soweit bekannt)
b. Adresse oder genauer Einsatzort der Tätigkeit
c. Beschreibung der Person(en) oder eingesetzten Fahrzeuge (zum Beispiel Fahrzeugtyp, Kennzeichen)
- Beschreibung der Tätigkeit:
a. Art der ausgeübten Tätigkeit (zum Beispiel Reparaturen, Friseurleistungen etc.)
b. Warum Sie vermuten, dass es sich um eine unerlaubte Tätigkeit handelt (zum Beispiel keine erkennbare Gewerbeanmeldung, Tätigkeit in einem zulassungspflichtigen Handwerk ohne Eintragung in die Handwerksrolle)
- Zeitliche Angaben:
a. Genaue Daten oder Zeitraum der Tätigkeit (zum Beispiel "von 10. bis 12. Mai 2025")
b. Tägliche Uhrzeiten (soweit beobachtet, zum Beispiel "zwischen 8 und 17 Uhr")
c. Ob es sich um eine einmalige oder regelmäßige Tätigkeit handelt
- Weitere Beobachtungen:
a. Beschreibung von Werkzeugen, Fahrzeugen oder sonstigen relevanten Umständen
b. Eventuell getätigte Aussagen, soweit diese für die Einschätzung des Verdachts relevant sind
Sie können die Meldung anonym machen, jedoch erhöhen freiwillige Angabe Ihrer Kontaktdaten die Nachverfolgbarkeit, falls Rückfragen bestehen.