Mobilität und Fahrzeuge
Schadensersatz an öffentlichen Verkehrseinrichtungen
Wer vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden an öffentlichen Verkehrseinrichtungen (zum Beispiel Verkehrszeichen, Leitplanken, Ampelanlagen, et cetera) verursacht, ist der Stadt für den hieraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.
Die Stadt stellt dem Schadensersatzpflichtigen die entstandenen Aufwendungen in Rechnung.
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Tiefbau
Wattstraße 109a
67065 Ludwigshafen
Karl-Heinz Landhäußer
Telefon: 0621 504-6606
Telefax: 0621 504-3290
E-Mail: karl-heinz.landhauesser@ludwigshafen.de
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
Freitag: 9 bis 12 Uhr
Nach Absprache