KFZ - Importfahrzeuge zulassen
Erforderliche Unterlagen
Neufahrzeug
- Ausländischer Fahrzeugpapiere
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers (Certificate of Conformity [COC])
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag)
- Das Fahrzeug muss vorgefahren werden, wenn keine Identitätsprüfung einer Kfz-Zulassungsstelle oder kein Gutachten (Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung, Vollabnahme, technische Änderung) vorliegt.
- Personalausweis oder Reisepass (Original oder gut lesbare Kopie)
- Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (Original des oder der Bevollmächtigten sowie Original oder Kopie des*der Fahrzeughalter*in) bei Zulassung durch Dritte
- gegebenenfalls Umsatzsteuererklärung
- SEPA-Mandat oder Bankkarte oder Kopie
Gebrauchtfahrzeug
- Ausländische Papiere und Kennzeichen
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (bei Import aus Nicht-EU-Land)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) des Herstellers im Original
- Wenn keine COC vorliegt: Vollabnahme nach Paragraf 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
oder Hauptuntersuchung nach Paragraf 29 StVZO mit technischem Datenblatt eines Prüfunternehmens - Das Fahrzeug muss vorgefahren werden, wenn keine Identitätsprüfung einer Kfz-Zulassungsstelle oder kein Gutachten (Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung, Vollabnahme, technische Änderung) vorliegt
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag)
- Personalausweis oder Reisepass (Original oder gut lesbare Kopie)
- Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (Original des*der Bevollmächtigten sowie Original oder Kopie des*der Fahrzeughalter*in) bei Zulassung durch Dritte
- SEPA-Mandat oder Bankkarte oder Kopie
Hinweis zu E-Kennzeichen / Elektrofahrzeugen:
Die Vorteile für Elektrofahrzeuge (wie Parken an ausgeschilderten Ladesäulen) können grundsätzlich nur in Anspruch genommen werden, wenn das Fahrzeug auch als Elektrofahrzeug gekennzeichnet ist.
Die dafür vorgesehene Kennzeichnung ist nur das E-Kennzeichen (E als Zusatz am Ende) für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge.
Zulassung auf juristische Personen (UG, GmbH, KG, AG, OHG oder Kombinationen)
Zusätzlich erforderlich:
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Personalausweis oder Reisepass der*der Geschäftsführer*in (Original oder Kopie) gegebenenfalls Vollmacht des*der Geschäftsführer*in
- Personalausweis oder Reisepass des*de Bevollmächtigten (Original oder gut lesbare Kopie)
Vereine (e.V.)
Zusätzlich erforderlich:
- Vereinsregisterauszug
- Personalausweis oder Reisepass des*der Vorsitzenden (Original oder Kopie) gegebenenfalls Vollmacht des*der Vorsitzenden
- Personalausweis oder Reisepass des*der Bevollmächtigten (Original oder gut lesbare Kopie)
GbR und OHG
Zusätzlich erforderlich:
- Gewerbeanmeldung von allen Gesellschafter*innen
- Einverständniserklärung zur Zulassung auf eine GbR / OHG
- Personalausweis oder Reisepass von allen Gesellschafter*innen (Original oder Kopie)
Personenfirma
Zusätzlich erforderlich:
- Gewerbeanmeldung
- Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie)
- Gegebenenfalls Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des*der Bevollmächtigten (Original oder gut lesbare Kopie)
Zulassung auf minderjährige Personen
Eine Zulassung auf minderjährige Personen ist nur möglich, wenn
- für die minderjährige Person eine Schwerbehinderung vorliegt oder
- die minderjährige Person für das zuzulassende Fahrzeug die entsprechende Fahrerlaubnis hat.
Zusätzlich erforderlich:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Personalausweise oder Reisepässe der Erziehungsberechtigten und des*der Minderjährigen (Original des*der Bevollmächtigten/Vorsprechenden sowie Original oder Kopie des Personalausweis oder Reisepass des*der Minderjährigen und weiteren Erziehungsberechtigten)
- Bei minderjährigen Fahrerlaubnisinhabern: Fahrerlaubnis bzw. Prüfbescheinigung "Begleitetes Fahren ab 17“ und Vollmacht bei nicht persönlicher Vorsprache
- Bei schwerbehinderte Minderjährige: Schwerbehindertenausweis
- Bei allein Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis
Gebühren
Dienstleistung | Gebühr |
Importzulassung | 56,20 Euro |
Optionale zusätzliche Gebühren:
Dienstleistung | Gebühr |
Manuelle Technikdaten-Erfassung | 15,30 Euro |
Einzelgenehmigung nach Paragraf 13 EG-FGV | 39,50 Euro |
Wunschkennzeichen | 10,20 Euro |
Reservierung des Kennzeichens | 2,60 Euro |
Erstellung Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) | 3,80 Euro |
Erteilung Ausnahmegenehmigung der Zulassungsbehörde | mindestens 25 Euro je Tatbestand |
Je nach Fall können noch weitere Gebühren hinzukommen.
Sie können jedoch bei uns mit EC-Karte mit PIN bezahlen.
Zusätzliche Informationen
Informationen für Zulassungsdienste
Alle Vorgänge müssen bis spätestens 9.30 Uhr bei der Zulassungsbehörde am Händlerschalter abgegeben werden. Dies gilt ab drei Vorgängen. Mit den Vorgängen ist eine Abgabeübersicht abzugeben. Die Vorgänge werden in der Reihenfolge der Abgabe bearbeitet.
Onlineservices
Die Zulassungstelle bietet die Möglichkeit an, Termine über das Internet zu vereinbaren:
Formulare
- description Abgabeübersicht KFZ (PDF, 12 KB)
- description Einverständniserklärung zur Zulassung auf eine GbR / OHG (PDF, 35 KB)
- description Erklärung zum/zur Empfangsbevollmächtigten (PDF, 37 KB)
- description Einverständniserklärung zur Zulassung auf Minderjährige (PDF, 164 KB)
- description Vollmacht (PDF, 321 KB)
- SEPA-Lastschriftmandat (ehemals Einzugsermächtigung) open_in_new
- Einverständniserklärung zur Zulassung auf Minderjährige (online ausfüllbar) open_in_new
- Vollmacht (online ausfüllbar) open_in_new
- Erklärung zum/zur Empfangsbevollmächtigten (online ausfüllbar) open_in_new
- Einverständniserklärung zur Zulassung auf eine GbR/OHG (online ausfüllbar) open_in_new
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Straßenverkehr
Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen
Telefon: 115
Telefax: 0621 504-2413
E-Mail-Adresse: kfz-zulassung@ludwigshafen.de
Öffnungszeiten
Bei der Kfz-Zulassungsbehörde ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Online-Terminvereinbarung der Zulassungsstelle
Öffnungszeiten:
montags: 8 bis 13 Uhr
dienstags: 7 bis 13 Uhr
mittwochs: 8 bis 13 Uhr
donnerstags: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
freitags: 7 bis 12 Uhr