KFZ - Wunschkennzeichen reservieren
Die Zulassungsbehörde vergibt Kfz-Kennzeichen standardmäßig in alphabetischer Reihenfolge in Serie. Alle Kombinationen, die außerhalb der aktuellen Serie nachgefragt werden, sind daher Wunschkennzeichen.
Die Reservierungsdauer im Internet beträgt drei Monate. Möchten Sie das Kennzeichen für bis zu sechs Monate reservieren oder die Reservierung vor Ablauf verlängern, so wenden Sie sich bitte per E-Mail an kfz-zulassung@ludwigshafen.de oder persönlich an die Kfz-Zulassungsbehörde der Stadtverwaltung Ludwigshafen.
Wir empfehlen, die Schilder nicht vor der Zuteilung durch die Zulassungsbehörde prägen zu lassen. Die Kennzeichen können Sie nach der Zulassung des Fahrzeugs bei Schilderdiensten vor Ort erstellen lassen.
Gebühren
Zusätzlich zu den sonstigen Zulassungsgebühren werden folgende Gebühren für Wunschkennzeichen erhoben:
- Gebühr für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens: 10,20 Euro
- Reservierungsgebühr: 2,60 Euro
Zusätzliche Informationen
Erläuterungen zu Wunschkennzeichen
Seit September 2019 können fast alle Kennzeichen ausgegeben werden. Eine Buchstabenbeschränkung bei kürzeren Kombinationen wurde aufgehoben. Die Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA und SS können in keinem Fall ausgegeben werden.
Motorradkennzeichen
Das neue Motorradkennzeichen wird in der verkleinerten Mittelschrift ausgeführt und erhält ein Maß von 180 bis 220 mm in der Breite (Höhe 200 mm). Aufgrund der Ausgestaltung der neuen Kraftradkennzeichen können unter Berücksichtigung des Mindestmaßes von 180 mm in der Breite alle gängigen drei- bis vierstelligen Erkennungsnummern zugeteilt werden (zum Beispiel LU-AA 99). Die kleinen Motorradkennzeichen werden als zusätzliche Option angeboten. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Kennzeichen in der bisherigen Größe zu verwenden. Die bisher ausgegebenen Kennzeichen für Motorräder behalten ihre Gültigkeit.
Kurze Kennzeichen
Kürzere Kennzeichen (LU + zwei Stellen) bieten wir Ihnen im Internet nicht an, da diese durch ihre geringe Anzahl nur bestimmten Fahrzeugen zugeteilt werden können, wie zum Beispiel für Importfahrzeuge oder Fahrzeuge für die eine längere Erkennungsnummer aus vom Hersteller zu vertretenden baulichen Gründen nicht geeignet ist. Benötigen Sie ein kurzes Kennzeichen, wenden Sie sich bitte telefonisch oder persönlich direkt an die Kfz-Zulassungsbehörde der Stadt Ludwigshafen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Kennzeichen besteht nicht.
Hinweis zu E-Kennzeichen / Elektrofahrzeugen
Die Vorteile für Elektrofahrzeuge (wie Parken an ausgeschilderten Ladesäulen) können grundsätzlich nur in Anspruch genommen werden, wenn das Fahrzeug auch als Elektrofahrzeug gekennzeichnet ist.
Die dafür vorgesehene Kennzeichnung ist nur das E-Kennzeichen (E als Zusatz am Ende) für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge.
Hinweise zu Saison-, Oldtimer- und Elektrokennzeichen (Buchstaben H / E)
Für diese Kennzeichen gilt die Besonderheit, dass sie aus nicht mehr als insgesamt acht Zeichen (Zahlen, Buchstaben und Zusätze) bestehen dürfen, da der Platz auf den Kennzeichen durch die Einprägung der Zusätze (Saisonzeitraumes und/oder die Buchstaben H/E) am rechten Schildrand zwingend notwendig ist.
Eine Änderung der Nummernkombination ist nicht immer notwendig. Dagegen können die bisherigen Kennzeichenschilder nicht mehr verwendet werden und müssen gegen Schilder mit den neuen Angaben ausgetauscht werden. Auch bei der erstmaligen Vergabe eines Wunschkennzeichens muss daher eine Kombination aus nicht mehr als acht Zeichen (inklusive Zusätze) gewählt werden. Bei der Änderung des Saisonzeitraumes muss ebenfalls ein neues Schild angefertigt werden.
Onlineservices
Die Zulassungsstelle bietet die Möglichkeit an, Termine über das Internet zu vereinbaren:
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Straßenverkehr
Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen
Telefon: 115
Telefax: 0621 504-2413
E-Mail: kfz-zulassung@ludwigshafen.de
Öffnungszeiten
Bei der Kfz-Zulassungsbehörde ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Terminvereinbarung der Zulassungsstelle
Montag: 8 bis 13 Uhr
Dienstag: 7 bis 13 Uhr
Mittwoch: 8 bis 13 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag: 7 bis 12 Uhr