KFZ - Rote Oldtimerkennzeichen

Voraussetzung zur Erlangung

Die Fahrzeuge müssen mindestens 30 Jahre alt sein, ab Datum der Erstzulassung. Das Oldtimerkennzeichen kann nur bei stillgelegten Fahrzeugen verwendet werden.


Erforderliche Unterlagen

  • einen schriftlichen formlosen Antrag
  • ein Führungszeugnis der beantragenden Person
  • Personalausweis oder Reisepass (Original oder gut lesbare Kopie)
  • Nachweis über Stellplätze
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für rote Dauerkennzeichen
  • Fahrzeugpapiere
  • Ein Gutachten nach  Paragraf 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist vorzulegen
  • ein Fahrtenbuch (auch bei der Zulassungsbehörde gegen Unkostenbeitrag erhältlich)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Ludwigshafen und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse Ludwigshafen
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Bankkarte oder eine Kopie davon

Gebühren

  • 150 Euro bei Antragstellung



Stadt Ludwigshafen am Rhein


Straßenverkehr

Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen

Telefon: 115
Telefax: 0621 504-2413
E-Mail: kfz-zulassung@ludwigshafen.de


Öffnungszeiten

Bei der Kfz-Zulassungsbehörde ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Terminvereinbarung der Zulassungsstelle

Montag: 8 bis 13 Uhr
Dienstag: 7 bis 13 Uhr
Mittwoch: 8 bis 13 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag: 7 bis 12 Uhr


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