KFZ - Änderung Saisonkennzeichen
Änderung des Versicherungszeitraumes beziehungsweise des Betriebszeitraumes.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) mit Eintrag des Versicherungszeitraumes
- Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (Original des*der Bevollmächtigten sowie Original oder Kopie des*der Fahrzeughalter*in) bei Erledigung durch Dritte
- bisherige Kennzeichen
- Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
Bei gleichzeitiger Zulassung oder Halter*innenwechsel weitere erforderliche Unterlagen siehe bei den entsprechenden Dienstleistungen:
- Neuzulassung
- Ummeldung / Umschreibung
Gebühren
Dienstleistung | Gebühr |
Änderung Kennzeichen | 31,20 Euro |
Optionale zusätzliche Gebühren:
Dienstleistung | Gebühr |
Wunschkennzeichen | 10,20 Euro |
Reservierung des Kennzeichens | 2,60 Euro |
Erstellung Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) | 3,80 Euro |
Je nach Fall können noch weitere Gebühren hinzukommen.
Sie können jedoch bei uns mit EC-Karte mit PIN bezahlen.
Zusätzliche Informationen
Informationen für Zulassungsdienste
Alle Vorgänge müssen bis spätestens 9.30 Uhr bei der Zulassungsbehörde am Händlerschalter abgegeben werden. Dies gilt ab drei Vorgängen. Mit den Vorgängen ist eine Abgabeübersicht abzugeben. Die Vorgänge werden in der Reihenfolge der Abgabe bearbeitet.
Onlineservices
Die Zulassungstelle bietet die Möglichkeit an, Termine über das Internet zu vereinbaren:
Formulare
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Straßenverkehr
Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen
Telefon: 115
Telefax: 0621 504-2413
E-Mail-Adresse: kfz-zulassung@ludwigshafen.de
Öffnungszeiten
Bei der Kfz-Zulassungsbehörde ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Online-Terminvereinbarung der Zulassungsstelle
Öffnungszeiten:
montags: 8 bis 13 Uhr
dienstags: 7 bis 13 Uhr
mittwochs: 8 bis 13 Uhr
donnerstags: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
freitags: 7 bis 12 Uhr