Handwerkerparkausweis für das Stadtgebiet Ludwigshafen

Der Handwerkerparkausweis für das Stadtgebiet Ludwigshafen soll Handwerksbetrieben das Arbeiten erleichtern. Handwerksbetriebe müssen nicht für jeden Einsatzort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können den Handwerkerparkausweis nutzen.

Antragsberechtigung:

Den Handwerkerparkausweis für das Stadtgebiet Ludwigshafen können Betriebe beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • der Betrieb muss entweder bei der HWK oder der IHK gemeldet sein
  • der Betrieb muss eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, für die ein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt wird
  • die hierbei eingesetzten Fahrzeuge dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten und müssen als Werkstattwagen (verlängerte Werkbank) bzw. für Material- und Werkzeugtransporte genutzt werden z.B. Kombi, Kastenwagen oder Transporter

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Kopie der Handwerkskarte und die Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopien der Kfz.-Scheine
  • Fotos der Fahrzeuge mit geöffnetem Kofferraum und sichtbaren Kfz-Zeichen

Der Antrag muss drei Wochen im Voraus gestellt werden.


Gebühren

Werkstattwagen mit Fußgängerzone
innerhalb der Andienungszeit
Jahresgenehmigung

  • 1. bis 3. Fahrzeug
    je 100 Euro
  • 4. bis 10. Fahrzeug
    je 80 Euro
  • ab 11. Fahrzeug
    60 Euro

Zusätzliche Informationen

Berechtigungsumfang:

Mit dem Handwerkerparkausweis kann ein Betrieb seinen Werkstattwagen für die Dauer des Arbeitseinsatzes im Rahmen des angemeldeten Handwerkbetriebes werktags in der Zeit von 7 bis 20 Uhr in folgenden Bereichen parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Verkehrszeichen 286 StVO), soweit eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m verbleibt
  • in Haltverbotszonen (VZ 290 StVO), soweit eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m verbleibt
  • In verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325.1 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, soweit eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m verbleibt.
  • an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr
  • auf Parkplätzen (VZ 314, 315) bei denen die Parkzeit zeitlich beschränkt ist.
  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer
  • auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286, 290.1-40, 314 und 315, Zeichen 1020-32 Bewohner mit Parkausweis Nr. "frei“, Zeichen 1044-30 "Bewohner mit Parkausweis Nr ….“)

Die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.

Das Parken auf Behindertenparkplätzen oder im Bereich der Betriebstätte oder der Wohnung ist mit dem Handwerkerparkausweis nicht möglich.

Gültigkeitsdauer:

Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr ab Ausstellungsdatum.

Vorbehalt des Widerrufs:

Der Handwerkerparkausweis für das Stadtgebiet Ludwigshafen wird nur unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt. Er kann insbesondere bei Beeinträchtigungen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder missbräuchlicher Verwendung widerrufen werden.


Stadt Ludwigshafen am Rhein


Straßenverkehr

Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen

Nektarios Astyrakakis
Telefon: 0621 504-3750
Telefax: 0621 504-3791
E-Mail: verkehrsangelegenheiten@ludwigshafen.de


Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr


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