Haltverbotszonen - Einrichten (bei Umzug)
Anlässe sind Wohnungsumzüge, die Absicherung von Baustellen, Veranstaltungen kultureller, gesellschaftlicher oder sportlicher Art.
Vor der Ausleihe von Verkehrsschildern und Absperrgeräten ist die Genehmigung des Bereichs Straßenverkehr einzuholen. Nach erteilter Genehmigung können die Verkehrszeichen, inklusive erforderlichem Zubehör, beim Bereich Entsorgungsbetrieb und Verkehrstechnik des WBL gemietet werden.
Einrichten einer Haltverbotszone im öffentlichen Verkehrsraum
Es ist eine Genehmigung nach Paragraf 45 Abs. 3 i. V. m. Paragraf 46 Abs. 1 Ziffer 11 StVO notwendig. Der Antrag muss drei Wochen im Voraus gestellt werden. Benötigte Haltverbotsschilder müssen mindestens drei Kalendertage im Voraus stehen. Der Tag der Aufstellung zählt nicht mit.
Gebühren
Einrichten einer Haltverbotszone
- anlässlich eines Wohnungswechsels:
28 Euro
mit Schrägaufzug: 46 Euro - bei zwei Haltverbotszonen in einer
Genehmigung: 60 Euro
mit Schrägaufzug: 52,90 Euro - anlässlich Umbaumaßnahmen
täglich: 28 Euro
bis zu 1 Woche: 36 Euro
über 1 Woche bis zu einem Monat: 110 Euro
jeder weitere angefangene Monat: 50 Euro
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Straßenverkehr
Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen
Nektarios Astyrakakis
Telefon: 0621 504-3750
Telefax: 0621 504-3791
E-Mail: verkehrsangelegenheiten@ludwigshafen.de
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr