Führerschein - Ersterteilung

Der Antrag auf eine Ersterteilung kann frühestens 6 Monate vor dem 18. Lebensjahr gestellt werden.


Erforderliche Unterlagen

Klasse A / A1 / B / BE / M / L / T

  • Ausweispapiere
  • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
  • Ein Passbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007
  • Sehtestbescheinigung

Gebühren

  • 44,70 Euro
    (Klasse A / A1 / B / BE / M / L / T)

Zusätzliche Informationen

Erste Hilfe

In Paragraf 19 Absatz 3 der Fahrerlaubnisverordnung ist geregelt, dass als Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe auch die Vorlage

  1. eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder der Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung,
  2. eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf im Sinne des Artikels 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes, in einem der auf Grund des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannten Ausbildungsberufe Medizinische*r, Zahnmedizinische*r, Tiermedizinische*r oder Pharmazeutisch-kaufmännische*r Fachangestellte*r oder in einem landesrechtlich geregelten Helfer*innenberuf
  3. des Gesundheits- und Sozialwesens oder
  4. eine Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelfer*in, Pflegediensthelfer*in, über
  5. eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als
  6. Rettungsschwimmer mit der Befähigung für das Deutsche Rettungsschwimmer-Abzeichen
  7. in Silber oder Gold gilt.

 


Onlineservices

Termine bei der Fahrerlaubnisbehöre können online gemacht werden:

Online-Terminvereinbarung

Der Bereich Straßenverkehr verlangt für nicht abgesagte Termine bei der Führerscheinstelle Storno-Gebühren. Bei nicht wahrgenommenen und vorher nicht rechtzeitig stornierten Termine sind 22,50 Euro zu zahlen. Eine kostenlose, rechtzeitige Stornierung muss spätestens zwei Tage - also 48 Stunden - vor dem eigentlich gebuchten Termin erfolgen.



Stadt Ludwigshafen am Rhein


Straßenverkehr

Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen

Telefon: 115
Telefax: 0621 504-3322
E-Mail: fuehrerscheinstelle@ludwigshafen.de


Öffnungszeiten

Terminvereinbarung von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0621 504-2407 und unter der E-Mail-Adresse fuehrerscheinstelle@ludwigshafen.de unter Angabe des Namens, der Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Montag: 8 bis 13 Uhr
Dienstag: 7 bis 13 Uhr
Mittwoch: 8 bis 13 Uhr  
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag: 7 bis 12 Uhr


Podcast der Stadtverwaltung