Mobilität und Fahrzeuge
Führerschein – Ausschließliche Eintragung und Verlängerung der Schlüsselzahlen 95 (FQN)
Eintrag der Grundqualifikation nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) sowie die Verlängerung der Weiterbildungen (auch Module genannt) sind jeweils 5 Jahre gültig und können unabhängig von der Verlängerung der Klassen C / CE / D / DE beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Ausweispapiere
- Führerschein
- Ein Passbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007
- Grundqualifikation bei Ersterteilung (IHK)
- Bei Verlängerung die Weiterbildungs-Nachweise für den Eintrag Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrer-Qualifikation)
Bei Ersatz aufgrund von Verlust oder Diebstahl
- Eidesstattliche Versicherung muss vor Ort abgelegt werden.
Gebühren
- 32,50 bis 37,90 Euro bei Eintrag der Schlüsselzahl 95
- 8,70 Euro vorläufige Fahrberechtigung
Bei Ersatz aufgrund von Verlust oder Diebstahl
- 37,90 Euro bei Eintrag der Schlüsselzahl 95
- 8,70 Euro vorläufige Fahrberechtigung
- 30,70 Euro eidesstattliche Versicherung