Führerschein – Ausschließliche Eintragung und Verlängerung der Schlüsselzahlen 95 (FQN)

Eintrag der Grundqualifikation nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) sowie die Verlängerung der Weiterbildungen (auch Module genannt) sind jeweils 5 Jahre gültig und können unabhängig von der Verlängerung der Klassen C / CE / D / DE beantragt werden.


Erforderliche Unterlagen

  • Ausweispapiere
  • Führerschein
  • Ein Passbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007
  • Grundqualifikation bei Ersterteilung (IHK)
  • Bei Verlängerung die Weiterbildungs-Nachweise für den Eintrag Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrer-Qualifikation)

Bei Ersatz aufgrund von Verlust oder Diebstahl

  • Eidesstattliche Versicherung muss vor Ort abgelegt werden.

Gebühren

  • 32,50 bis 37,90 Euro bei Eintrag der Schlüsselzahl 95
  • 8,70 Euro vorläufige Fahrberechtigung

Bei Ersatz aufgrund von Verlust oder Diebstahl

  • 37,90 Euro bei Eintrag der Schlüsselzahl 95
  • 8,70 Euro vorläufige Fahrberechtigung
  • 30,70 Euro eidesstattliche Versicherung


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