Akteneinsicht

Bei berechtigtem Interesse an einem Objekt kann das Archiv der Bauaufsicht alte Unterlagen und Planmaterial zur Verfügung stellen. Es kann Einsicht in diese Bauakten genommen werden beziehungsweise können Kopien dieser Unterlagen gegen Gebühr erstellt werden.


Erforderliche Unterlagen

  • Eigentümer*inenachweis (aktueller Grundbuchauszug oder Grundsteuerbescheid / Kaufvertrag) oder eine Vollmacht des*der Eigentümer*in in Verbindung mit dem vorgenannten Eigentümer*innenachweis
  • Personalausweis

Gebühren

  • Beschaffung der Akte (vgl. § 1 Abs. 3 LVO)
    30,17 Euro
  • Zeitaufwand für die Erstellung, Bearbeitung
    Ausfertigung von Kopien
    1,01 Euro je Minute
  • Schriftliche Rechnungsstellung
    Zeitaufwand (vgl. § 1 Abs. 3 LVO)
    15,08 Euro

Mindestens jedoch eine Gebühr in Höhe von 30 EUR (Mindestgebühr gem. Ziff. 4.5 LVO) (vorbehaltlich gebührenrechtlicher Änderungen)


Onlineservices

Den Antrag auf Akteneinsicht können Eigentümer*innen und von ihnen bevollmächtigte Personen auch online beantragen. Sobald die Akte zur Einsicht bereitgestellt wurde, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren einen Termin bei der Stadtverwaltung vor Ort.

Antrag auf Akteneinsicht


Stadt Ludwigshafen am Rhein


Bauaufsicht

Halbergstraße 1
67061 Ludwigshafen

E-Mail: bauakteneinsicht@ludwigshafen.de

Nicole Busching
Telefon: 0621 504-3205
Telefax: 0621 504-3796

Manuela Ebli
Telefon: 0621 504-3190
Telefax: 0621 504-3796

Marion Feistner-Wohlfarth
Telefon: 0621 504-3159
Telefax: 0621 504-3796


Öffnungszeiten

Montag: 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr


Podcast der Stadtverwaltung