Abwasserbeitrag einmalig

Die Stadt erhebt einmalige Beiträge für die erstmalige Herstellung von Anlagen zur Ableitung von Schmutz- und Oberflächenwasser.

Beitragsschuldner*in ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer*in oder dingliche*r Nutzungsberechtigte*r des beitragspflichtigen Grundstücks ist oder auf dem Grundstück ein Gewerbe betreibt. Mehrere Beitragsschuldner*innen haften als Gesamtschuldner*innen. Rechtsgrundlage sind das Kommunalabgabengesetz für Rheinland-Pfalz und die Entgeltsatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Ludwigshafen.

Zu Fragen rund um das Thema einmalige Schmutz- und Oberflächenwasserbeiträge beraten Sie die Mitarbeiter*innen des Teams Entgelte.


Stadt Ludwigshafen am Rhein
Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL)

Eigenbetrieb der Stadt Ludwigshafen am Rhein

Stadtentwässerung und Straßenunterhalt

Unteres Rheinufer 47
67061 Ludwigshafen

Jamie Thevarajah
Telefon: 0621 504-6843
Telefax: 0621 504-3818
E-Mail: stadtentwaesserung@ludwigshafen.de


Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Freitag: 9 bis 12 Uhr
weitere Termine nach Vereinbarung.
 


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