Abgeschlossenheitsbescheinigung

Zur Trennung von Gebäuden in eigenständige Einheiten - zum Beispiel Eigentumswohnungen - ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für die notarielle Beurkundung erforderlich.


Erforderliche Unterlagen

  • aktueller Lageplan
  • Grundrisse mit eindeutiger numerischer Bezeichnung der Nutzungseinheit
  • Ansichten
  • Schnitte

Stadt Ludwigshafen am Rhein


Bauaufsicht

Halbergstraße 1
67061 Ludwigshafen

Telefon: 0621 504-3063
Telefax: 0621 504-3796
E-Mail: bauaufsicht@ludwigshafen.de


Öffnungszeiten

Montag: 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr
 


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