Bauen und Wohnen
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Zur Trennung von Gebäuden in eigenständige Einheiten - zum Beispiel Eigentumswohnungen - ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für die notarielle Beurkundung erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Lageplan
- Grundrisse mit eindeutiger numerischer Bezeichnung der Nutzungseinheit
- Ansichten
- Schnitte
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Bauaufsicht
Halbergstraße 1
67061 Ludwigshafen
Telefon: 0621 504-3063
Telefax: 0621 504-3796
E-Mail: bauaufsicht@ludwigshafen.de
Öffnungszeiten
Montag: 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr