Elektronische Identitätskarte (eID)
Zum 1. Januar 2021 trat das Gesetz über eine Karte für Unionsbürger*innen und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG) in Kraft.
Funktion
Dies bedeutet, dass für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, auf Antrag eine Karte mit einer Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt wird. Somit kann auch dieser Personenkreis die Online-Ausweisfunktion nutzen.
Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe.
Die eID-Karte kann nur für Antragsteller*innen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und nur mit einer eingeschalteten Online-Ausweis-Funktion ausgestellt werden.
Gültigkeitsdauer
Jede eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt.
Verfahren
Beantragt werden kann die Karte in den Bürgerbüros.
Nachdem die Bundesdruckerei GmbH die bestellte eID-Karte an das Bürgerbüro ausgeliefert hat, erhält die antragstellende Person einen PIN-Brief. Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit Hilfe derer der Karteninhaber bzw. die Karteninhaberin eine sechsstellige PIN selbst setzen kann. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Ferner enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.
Gebühren
Die Gebühr für die eID-Karte beträgt 37 Euro.
Onlineservices
Terminvereinbarung
Termine für alle Bürgerbüros können grundsätzlich nur online beantragt werden. Termine sind immer für die nächsten 42 Tage (6 Wochen) freigeschaltet. Im zentralen Bürgerbüro Bismarckstraße ist die Vorsprache grundsätzlich auch ohne Termin möglich. Hier muss aber, je nach Andrang, mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Bei zu großem Kundenaufkommen kann die Ausgabe von Wartemarken auch vorzeitig eingestellt und der Zugang auf Terminkund*innen beschränkt werden.
Termine für die Bürgerbüros Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau können ausschließlich online gebucht werden. Sofern keine Online-Termine mehr zur Verfügung stehen, können Sie ausschließlich in dringenden bzw. unaufschiebbaren Fällen telefonisch einen Termin im Bürgerbüro Bismarckstraße vereinbaren.
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Bürgerbüros
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Bismarckstraße 21
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Telefon: 115
Telefax: 0621 504-3549
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Öffnungszeiten
Termine
Termine für alle Bürgerbüros können grundsätzlich nur online beantragt werden. Termine sind immer für die nächsten 42 Tage (6 Wochen) freigeschaltet. Immer freitags gegen 12 Uhr werden weitere Termine für die jeweils darauffolgende Woche freigeschaltet.
Im zentralen Bürgerbüro Bismarckstraße ist die Vorsprache grundsätzlich auch ohne Termin möglich. Hier muss aber, je nach Andrang, mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Bei zu großem Kundenaufkommen kann zudem die Ausgabe von Wartemarken auch vorzeitig eingestellt und der Zugang auf Terminkund*innen beschränkt werden.
Ohne Termin ist die Vorsprache in den Bürgerbüros Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau aus organisatorischen Gründen grundsätzlich nicht möglich.
Sofern für die Bürgerbüros Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau online keine Termine mehr zur Verfügung stehen, können Sie ausschließlich im zentralen Bürgerbüro Bismarckstraße auch ohne Termin vorsprechen.
Parkmöglichkeiten Bürgerbüro Bismarckstraße: Parkhaus Dammstraße, Parkhaus/Parkplatz Theaterplatz, Parkplatz Otto-Stabel-Straße, Parkhaus Walzmühle, 2 Behindertenparkplätze im Wendehammer Otto-Stabel-Straße 6 (Musikschule)
Wichtiger Hinweis
Sollten Sie Ihren Termin im Bürgerbüro nicht wahrnehmen können, teilen Sie uns dies bitte frühestmöglich telefonisch (0621 504-3724) oder per Mail (buergerbuero@ludwigshafen.de) mit bzw. stornieren Sie bei online gebuchten Terminen diese bitte, damit diese Termine von anderen Personen genutzt werden können.
Bürgerbüro Bismarckstraße
Bismarckstraße 21
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Montag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr
Dienstag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12.30 Uhr
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Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
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Mittwoch: 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
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