Wahlhelfer*innen gesucht
06.05.2025
Für die OB-Wahl am Sonntag, 21. September 2025, sowie für eine mögliche Stichwahl am Sonntag, 12. Oktober 2025, sucht die Stadtverwaltung Menschen, die sich als Wahlhelfer*innen engagieren möchten.
Um den reibungslosen Ablauf der Wahl in den 145 Wahlvorständen, davon 82 Urnen- und 62 Briefwahlbezirke, und eine möglichst schnelle Ermittlung des vorläufigen Endergebnisses am Wahlabend zu gewährleisten, ist die Stadt Ludwigshafen auf die Unterstützung von rund 1.400 ehrenamtlichen Wahlhelfer*innen angewiesen. Neben zahlreichen Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung bringen sich dabei regelmäßig auch viele engagierte und interessierte Bürger*innen ein.
Online-Registrierung ab sofort möglich
Damit die Planungen für den Einsatz der Wahlhelfer*innen möglichst kurz nach der Sommerpause abgeschlossen werden können, haben Interessierte ab sofort die Möglichkeit, sich auf der Homepage der Stadt, www.ludwigshafen.de, online für eine Tätigkeit in einem Wahlvorstand zu registrieren und zwar sowohl für die Wahl am 21. September als auch für eine eventuelle Stichwahl am 12. Oktober.
Gesucht werden Helfer*innen für folgende Positionen: Wahlvorsteher*in und Stellvertreter*in, Schriftführer*in und Stellvertreter*in sowie Beisitzer*innen. Neben den persönlichen Daten können Wahlhelfer*innen im Online-Portal beispielsweise angeben, in welchem Stimmbezirk sie eingesetzt werden wollen. Teams, die bereits bei bisherigen Wahlen gut und gerne zusammengearbeitet haben, können zudem vermerken, mit wem sie eingeteilt werden möchten. Auch im Hinblick auf die verschiedenen Positionen innerhalb der Wahlvorstände kann man bei der Registrierung Wünsche angeben.
Um Wahlhelfer*in zu sein, muss man einige Voraussetzungen erfüllen: Interessierte müssen selbst wahlberechtigt und mindestens 18 Jahre alt sein oder Mitarbeiter*in der Stadtverwaltung Ludwigshafen. Wahlberechtigt bei der OB-Wahl sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die seit mindestens drei Monaten in Ludwigshafen am Rhein eine Wohnung (bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung) innehaben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.