Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde von AfD-Kandidat zurück - Stadtverwaltung druckt Stimmzettel

25.08.2025

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz (OVG) hat mit seiner heutigen Entscheidung den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Neustadt an der Weinstraße vom 18. August 2025 bestätigt und die gegen diesen Beschluss eingelegte Beschwerde zurückgewiesen. Im Ergebnis wird der Bewerber der AfD nicht zur OB-Wahl in Ludwigshafen am 21. September 2025 zugelassen.

Damit bleibt es bei der vom Wahlausschuss am 5. August 2025 getroffenen Entscheidung. Zur OB-Wahl treten diese vier Kandidat*innen an: Prof. Dr. Klaus Blettner (Wahlvorschlag von CDU und FWG), Jens Peter Gotter (Wahlvorschlag der SPD), Michaela Schneider-Wettstein (Wahlvorschlag von Volt Deutschland) sowie Martin Wegner (Einzelkandidat). 

Die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel ergibt sich bei Kandidat*innen, die von im Stadtrat vertretenen Parteien vorgeschlagen werden, nach deren bei der letzten Kommunalwahl erreichten Stimmenzahl. Die übrigen Wahlvorschläge folgen nach der alphabetischen Reihenfolge der Nachnamen der Bewerber*innen. 

Die Stadt Ludwigshafen wird nun die Vorbereitungen für die Wahl am 21. September wie geplant fortsetzen, unter anderem mit dem Druck der Stimmzettel. Zudem wird der nicht zur Wahl zugelassene Kandidat aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen seine Wahlplakate aus dem öffentlichen Raum zu entfernen.

Wahlbenachrichtigungen werden verteilt
Die Wahlbenachrichtigungen für die OB-Wahl am 21. September 2025 werden bereits seit 15. August an die Wahlberechtigten im Stadtgebiet verteilt. Die Zustellung wird bis zum 31. August abgeschlossen sein. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich per E-Mail an wahlbenachrichtigung@ludwigshafen.de oder telefonisch unter 0621 504-3848 an die Stadtverwaltung wenden. 

Die Wahlbenachrichtigung ist für die Wahl am 21. September und eine etwaige Stichwahl am 12. Oktober 2025 gültig. Das heißt, dass es für eine mögliche Stichwahl keine neue, gesonderte Wahlbenachrichtigung geben wird.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung können Wähler*innen ankreuzen, ob sie die Wahlunterlagen zur Briefwahl zugesandt bekommen möchten. Auch für die mögliche Stichwahl am Sonntag, 12. Oktober, können Wähler*innen bereits jetzt auf ihrer Wahlbenachrichtigung ankreuzen, ob sie in diesem Fall ihre Wahlunterlagen für eine Briefwahl ebenfalls auf dem Postweg erhalten möchten. Dies erfolgt dann automatisch. Andernfalls muss die Briefwahl für eine mögliche Stichwahl erneut beantragt werden. Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge können an die Stadtverwaltung, Bismarckstraße 25, 67059 Ludwigshafen oder Postfach 21 12 20, 67012 Ludwigshafen geschickt werden.

Wer Briefwahl für die Wahl am 21. September 2025 über das Online-Antragsverfahren auf www.ludwigshafen.de beantragt, kann den  personalisierten  QR-Code auf  der Wahlbenachrichtigung benutzen. Dieser führt zu einem individuellen und bereits vorausgefüllten Antragsformular, auf dem nur wenige Angaben ergänzt werden müssen. Wer das Online-Verfahren nutzt, erhält die Briefwahlunterlagen für eine etwaige Stichwahl automatisch. Die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online zu beantragen, besteht bis zum Dienstag, 16. September 2025 bis 12 Uhr.

Briefwahlanträge sind außerdem per E-Mail an briefwahl@ludwigshafen.de möglich. Wichtig bei Anträgen, die nicht über die Online-Anwendung gestellt werden: Angegeben werden muss in jedem Fall Vor- und Familienname, Geburtsdatum sowie die vollständige Meldeadresse.

Briefwahlbüro voraussichtlich ab 8. September geöffnet
Das Briefwahlbüro für die OB-Wahl am 21. September 2025 ist voraussichtlich ab Montag, 8. September 2025, geöffnet. Es befindet sich erneut im Pfalzbau, Eingang Kaiser-Wilhelm-Straße 39a.

Dort können Wahlberechtigte ihre Briefwahlanträge für die OB-Wahl am 21. September persönlich stellen und abholen. Es ist möglich, direkt vor Ort zu wählen. Hierzu ist grundsätzlich die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und eines gültigen Ausweis- oder Passdokuments erforderlich.

Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros im Pfalzbau sind wie folgt: montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, montags, dienstags und mittwochs von 13 bis 16 Uhr sowie donnerstags von 13 bis 
18 Uhr. Am 11. September öffnet das Briefwahlbüro erst ab 13 Uhr. Freitags vor der Wahl, am 19. September 2025, ist das Briefwahlbüro bis 18 Uhr geöffnet. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. 

Wähler*innen, die nachweislich plötzlich erkrankt sind, können einen Antrag auf Briefwahl auch noch am Wahlsonntag, 21. September 2025, bis 15 Uhr im Briefwahlbüro im Pfalzbau, Eingang Kaiser-Wilhelm-Straße 39a, stellen. 

Das Projektteam Wahlen rät Wahlberechtigten in jedem Fall, ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig zur Post zu geben. Die Wahlbriefumschläge müssen spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag, 21. September 2025, um 18 Uhr im Briefwahlbüro im Pfalzbau, Eingang Kaiser-Wilhelm-Straße 39a, vorliegen oder im Behördenbriefkasten der Stadtverwaltung, Bismarckstraße 25, eingeworfen werden. Am Wahlsonntag ist das Briefwahlbüro durchgehend von 8 bis 18 Uhr offen. 

Wichtiger Hinweis: In den Wahllokalen im Stadtgebiet werden am Wahltag keine Briefwahlunterlagen angenommen. Es ist, anders als bei der Bundestagswahl im Februar, auch nicht möglich, mit dem Wahlschein im Wahllokal zu wählen. 

Auch in den Büros der Ortsvorsteher*innen in den Stadtteilen dürfen Briefwahlunterlagen kurz vor dem Wahltag und am Wahlsonntag nicht entgegengenommen werden.

Alle Informationen zur OB-Wahl finden Interessierte auf www.ludwigshafen.de.


Podcast der Stadtverwaltung