Ludwigshafen nimmt kein Vorkaufsrecht für Leoso-Hotel in Anspruch
13.06.2025
Die Stadtverwaltung wird für das Leoso-Hotel kein Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen. Diese Entscheidung traf die Ludwigshafener Verwaltungsspitze bereits am Dienstag, 10. Juni 2025.
Die rechtliche Prüfung hatte ergeben, dass die Voraussetzungen für eine rechtssichere Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß des Baugesetzes derzeit nicht mit ausreichender Sicherheit vorliegen. Insbesondere lässt sich das "Wohl der Allgemeinheit" als zentrale Voraussetzung nicht eindeutig begründen, da die dem Vorkaufsrecht zugrunde liegende städtebauliche Planung (Werkstattverfahren) noch zu unverbindlich ist.
Zudem fehlt es an einem hinreichend konkretisierten öffentlichen Verwendungszweck für das Grundstück. Auch bestehen rechtliche Risiken im Falle einer gerichtlichen Überprüfung der Ausübung, die zu Schadenersatz- oder Rückabwicklungsansprüchen führen könnten. Ferner sind aktuell haushaltsrechtlich keine genehmigten finanziellen Mittel für einen Erwerb verfügbar oder kurzfristig genehmigungsfähig.
Daher kann das Vorkaufsrecht aus rechtlichen und finanziellen Gründen derzeit nicht ausgeübt werden. Die Verwaltung setzte den Eigentümer darüber in Kenntnis.
Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck gibt zu bedenken, dass der Kauf der Immobilie unter dem Aspekt der Stadtentwicklung durchaus überlegenswert war. "Mit Blick auf die Entwicklung des neuen Stadtquartiers wäre der Erwerb der Immobilie ein weiterer Baustein unseres Ansatzes gewesen, ein nachhaltiges innerstädtisches Quartier in Ludwigshafen zu schaffen. Es ist daher mehr als bedauerlich, dass dies der Stadtverwaltung aus rechtlichen und finanziellen Gründen nicht möglich ist."
Die Stadtverwaltung werde dann perspektivisch mit den neuen Eigentümern des Hotels an einer guten Lösung für die Stadt Ludwigshafen zur Nutzung des Gebäudes arbeiten.