Gebühren beim Handwerkerparkausweis angepasst
23.12.2024
Die Stadtverwaltung Ludwigshafen weist darauf hin, dass für die Beantragung eines Handwerkerparkausweises der Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) eine Preisanpassung erfolgt. Handwerksbetriebe, die etwa in Ludwigshafen oder Mannheim eine entsprechende Ausnahmegenehmigung nach Paragraf 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für das kommende Jahr beantragen, müssen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 195 Euro (vormals 150 Euro) entrichten. Der Handwerkerparkausweis gilt ein Jahr und für drei Fahrzeuge, wobei eine zeitgleiche Nutzung des Ausweises in mehreren Fahrzeugen nicht vorgesehen ist.
Beantragen können die Ausnahmegenehmigung Betriebe, die ihren Sitz in der MRN haben, entweder bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer gemeldet sind sowie eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, für die ein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt wird. Das entweder als Werkstattwagen oder für Produkt-, Material- und Werkzeugtransporte genutzte Fahrzeug darf ein Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen nicht überschreiten.
Seit 2008 wird der Handwerkerparkausweis in allen Landkreisen und kreisfreien Städten der Metropolregion Rhein-Neckar anerkannt. Dazu zählen:
• die kreisfreien Städte Ludwigshafen, Frankenthal, Mannheim, Heidelberg, Neustadt, Landau, Speyer und Worms
• sowie der Rhein-Pfalz-Kreis, Landkreis Bad Dürkheim, Landkreis Germersheim, Landkreis Südliche Weinstraße, Neckar-Odenwald-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis, Kreis Bergstraße
Eine Übersichtskarte der teilnehmenden Kommunen und damit des Geltungsbereichs des Handwerkerparkausweises in der MRN ist auf deren Homepage einsehbar:
https://www.m-r-n.com/meta/medien-und-publikationen/karte
Seit dem Jahr 2011 kann dieser Ausweis auch im Gültigkeitsbereich des Handwerkerparkausweises der TechnologieRegion Karlsruhe verwendet werden. Die Gültigkeit des Ausweises erstreckt sich auf die Städte und Gemeinden der Landkreise Karlsruhe und Rastatt sowie der Stadt Karlsruhe und der Stadt Baden-Baden. Hierbei sind aber – beispielsweise in der Kernstadt von Baden-Baden – nochmals spezifische Parkregelungen zu beachten.