Anmeldung Wohnungswechsel

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich gemäß Paragraf 17 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Eine Anmeldung vor dem tatsächlichen Einzug ist nicht zulässig. Sie können sich bei den Bürgerbüros der Stadt Ludwigshafen für das Gebiet der kreisfreien Stadt Ludwigshafen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz anmelden.

Die meldepflichtige Person kann sich grundsätzlich bei der Anmeldung vertreten lassen. Hierzu benötigt die vertretungsberechtigte Person zusätzlich zu den unten aufgeführten erforderlichen Unterlagen:

  • von der meldepflichtigen Person vollständig ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Meldeschein (siehe Formulare)
  • Ausweisdokument der vertretungsberechtigten Person
  • Vollmacht

Die Vorlage einer Vorsorgevollmacht ist ausreichend, wenn sie melderechtliche Angelegenheiten oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst.  

Sie können die Wohnsitzanmeldung ist auch online unter www.wohnsitzanmeldung.gov.de vornehmen.

Für diesen digitalen Dienst benötigen Sie:

  • Personalausweis oder eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion und PIN
  • Smartphone mit NFC-Schnittstelle, oder PC mit Kartenlesegerät
  • AusweisApp 2
  • Nutzerkonto bei BundID
  • Wohnungsgeberbestätigung im pdf-Format

Erforderliche Unterlagen

Bei einer persönlichen Vorsprache benötigen Sie die nachfolgend aufgeführten Unterlagen.

  • Wohnungsgeberbestätigung; Vordruck im Internet, in den Bürgerbüros oder in den Büros der Ortsvorsteher*innen
    Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend. Bei Einzug in Eigentum, ist ein entsprechender Nachweis über das Eigentum vorzulegen.
  • Gültige Identitätsdokumente aller einziehenden Personen, z.B. Personalausweise, ID-Karten, Reisepässe, usw. Aufenthaltstitel o.ä. werden zur Identifizierung nicht akzeptiert
  • Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil im Original sowie bei ausländischen Dokumenten eine Übersetzung
  • Geburtsurkunde aller minderjährigen Kinder und ggf. Sorgerechtsnachweis im Original sowie bei ausländischen Dokumenten eine Übersetzung

Zusätzliche Informationen

Bestimmung des Haupt- oder Nebenwohnsitzes

Hauptwohnung gemäß Paragraf 22 BMG:

  • Ist die vorwiegend benutzte Wohnung
  • Hauptwohnung eines*einer verheirateten Einwohner*in, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie
  • Hauptwohnung eines*einer minderjährigen Einwohner*in ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten
  • Im Zweifelsfall ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des*der Einwohner*in liegt.

Nebenwohnung

  • Jede weitere Wohnung

Beachten Sie bitte:
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei einem Bürgerbüro anmelden. Wenn nicht, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach Paragraf 54 Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit Paragraf 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz vor. Unter Umständen müssen Sie dann mit einem Verwarnungsgeld beziehungsweise Bußgeld rechnen. Eine Anmeldung vor dem tatsächlichen Umzug ist nicht möglich.


Onlineservices

Terminvereinbarung

Online-Terminvereinbarung

Termine für alle Bürgerbüros können grundsätzlich nur online beantragt werden. Termine sind immer für die nächsten 42 Tage (6 Wochen) freigeschaltet. Im zentralen Bürgerbüro Bismarckstraße ist die Vorsprache grundsätzlich auch ohne Termin möglich. Hier muss aber, je nach Andrang, mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Bei zu großem Kundenaufkommen kann die Ausgabe von Wartemarken auch vorzeitig eingestellt und der Zugang auf Terminkund*innen beschränkt werden.

Termine für die Bürgerbüros Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau können ausschließlich online gebucht werden. Sofern keine Online-Termine mehr zur Verfügung stehen, können Sie ausschließlich in dringenden bzw. unaufschiebbaren Fällen telefonisch einen Termin im Bürgerbüro Bismarckstraße vereinbaren.

Wichtiger Hinweis

Sollten Sie Ihren Termin im Bürgerbüro nicht wahrnehmen können, teilen Sie uns dies bitte frühestmöglich telefonisch (0621 504-3724) oder per Mail (buergerbuero@ludwigshafen.de) mit bzw. stornieren Sie bei online gebuchten Terminen diese bitte, damit diese Termine von anderen Personen genutzt werden können.




Stadt Ludwigshafen am Rhein
Bürgerbüros


Bürgerdienste

Bismarckstraße 21
67059 Ludwigshafen

Telefon: 115
Telefax: 0621 504-3549
E-Mail: buergerdienste@ludwigshafen.de


Öffnungszeiten

Termine

Termine für alle Bürgerbüros können grundsätzlich nur online beantragt werden. Termine sind immer für die nächsten 42 Tage (6 Wochen) freigeschaltet. Immer freitags gegen 12 Uhr werden weitere Termine für die jeweils darauffolgende Woche freigeschaltet. 

Im zentralen Bürgerbüro Bismarckstraße ist die Vorsprache grundsätzlich auch ohne Termin möglich. Hier muss aber, je nach Andrang, mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Bei zu großem Kundenaufkommen kann zudem die Ausgabe von Wartemarken auch vorzeitig eingestellt und der Zugang auf Terminkund*innen beschränkt werden.

Ohne Termin ist die Vorsprache in den Bürgerbüros Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau aus organisatorischen Gründen grundsätzlich nicht möglich.
Sofern für die Bürgerbüros Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau online keine Termine mehr zur Verfügung stehen, können Sie ausschließlich im zentralen Bürgerbüro Bismarckstraße auch ohne Termin vorsprechen.

Parkmöglichkeiten Bürgerbüro Bismarckstraße: Parkhaus Dammstraße, Parkhaus/Parkplatz Theaterplatz, Parkplatz Otto-Stabel-Straße, Parkhaus Walzmühle, 2 Behindertenparkplätze im Wendehammer Otto-Stabel-Straße 6 (Musikschule)

Wichtiger Hinweis

Sollten Sie Ihren Termin im Bürgerbüro nicht wahrnehmen können, teilen Sie uns dies bitte frühestmöglich telefonisch (0621 504-3724) oder per Mail (buergerbuero@ludwigshafen.de) mit bzw. stornieren Sie bei online gebuchten Terminen diese bitte, damit diese Termine von anderen Personen genutzt werden können.

Bürgerbüro Bismarckstraße

Bismarckstraße 21
67059 Ludwigshafen
Öffnungszeiten:
Montag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr
Dienstag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12.30 Uhr

Parkmöglichkeiten: Parkhaus Dammstraße, Parkhaus/Parkplatz Theaterplatz, Parkhaus Walzmühle

Bürgerbüro Achtmorgenstraße

Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen

Montag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr

Bürgerbüro Oggersheim

Schillerplatz 2
67071 Ludwigshafen

Montag: 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
Dienstag: 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr

Bürgerbüro Oppau

Edigheimer Straße 26
67069 Ludwigshafen

Mittwoch: 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr


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