Mehrere Hundert Beschäftigte im Bewachungsgewerbe in Ludwigshafen gemeldet – Ordnungsdezernent Schwarz: "Sicherheitsleute und Firmen für die von ihnen getragene Verantwortung sensibilisieren"

12.06.2024

Derzeit sind in Ludwigshafen rund 680 Personen (Stand: Anfang Juni 2024) registriert, die im Bewachungsgewerbe tätig sind. Die jeweils notwendige Zuverlässigkeitsprüfung, ob diese Personen als Sicherheitsleute tätig werden dürfen, erfolgte beziehungsweise erfolgt durch den Bereich Öffentliche Ordnung. Im Zuge der Prüfung stellt die Stadtverwaltung unter anderem Anfragen beim Landeskriminalamt und Bundeszentralregister. Hinzu kommt das sogenannte Bewacherregister. Die Gesetzgebung sieht vor, dass die Kommune, in der die Sicherheitsleute ansässig sind, dieses Register führt. Das Register sagt aber nichts darüber aus, wo diese Beschäftigten letztendlich zum Einsatz kommen, sondern lediglich, dass sie in Ludwigshafen wohnen. Unternehmen, die im Bewachungsgewerbe tätig werden wollen, benötigen gemäß  Paragraph 34 a I Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis der Stadtverwaltung, um ihren Service anbieten zu dürfen.

Da das Bewachungsgewerbe unmittelbaren Einfluss auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung hat, trägt die Branche und die darin Beschäftigten eine große Verantwortung, ihre Aufgaben gewissenhaft, zuverlässig und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben auszuführen. Weil Sicherheitsdienste häufig Zugang zu sensiblen Informationen haben und unter Umständen auch Gewalt anwenden, um sowohl Menschen als auch Eigentum zu schützen, muss sichergestellt sein, dass die daraus erwachsenen Befugnisse vertrauenswürdige und dafür geeignete Personen erhalten.

"Im Bewachungsgewerbe ist allerdings keine mehrjährige Ausbildungszeit, kein vorgeschriebener Ausbildungsweg und auch kein Qualifikationsnachweis in Form eines Gesellenbriefs oder vergleichbarer Berufsabschlüsse vorgesehen, den die Beschäftigten vorweisen müssen", erklärt Beigeordneter und Ordnungsdezernent Andreas Schwarz. "Mitarbeiter*innen eines Sicherheitsdienstes müssen die Bescheinigung einer absolvierten Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe von den Industrie- und Handelskammern vorweisen, um ihre Tätigkeit – eine positive Zuverlässigkeitsprüfung der zuständigen Behörde vorausgesetzt – aufnehmen zu können", führt er aus. Eine persönliche Inaugenscheinnahme der Bewerber*innen gebe es durch die Behörde indes nicht.

"Weil ein stark formalisierter Ausbildungsweg wie bei anderen Professionen fehlt, kann die individuelle Persönlichkeit der bei Sicherheitsdiensten beschäftigten Person bei der Berufsausübung situationsbedingt stärker ins Gewicht fallen. Deshalb möchten wir die Arbeitgeber dahingehend sensibilisieren, sorgsam auf ihre Personalauswahl zu achten, denn die Firmen sind diejenigen, die die Arbeitnehmer*innen unmittelbar kennen und persönlich besser einschätzen können", ergänzt Schwarz. "Die Stadtverwaltung ist mit dem Bereich Öffentliche Ordnung natürlich gerne jederzeit Ansprechpartner für die Unternehmen", so der Beigeordnete. Bei Fragen können sich Betriebe und Beschäftigte unter der E-Mail-Adresse bewachung@ludwigshafen.de an die Verwaltung wenden.

 

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