Aufenthalt - Angehörige aus Nicht-EU-Staaten
Die Einreise und der Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland werden nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geregelt. Danach benötigen ausländische Mitbürger*innen (ausgenommen sind die Bürger*innen der Europäischen Union und Staatsangehörige der EWR-Staaten) für den Aufenthalt im Bundesgebiet einen der folgenden Aufenthaltstitel:
- Visum (wird von der deutschen Auslandsvertretung ausgestellt)
- Aufenthaltserlaubnis (zeitlich befristet)
- Niederlassungserlaubnis (unbefristet gültig)
Für alle Aufenthaltstitel gelten regelmäßig die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen. Diese sind neben den erforderlichen Unterlagen:
- kein Ausweisungsgrund (zum Beispiel durch Straftaten)
- keine Beeinträchtigung oder Gefährdung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland
Flüchtlinge aus der Ukraine
Informationen zu den aktuell geltenden Regelungen für Flüchtlinge aus der Ukraine gibt es hier: Flüchtlinge aus der Ukraine
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag auf Aufenthaltserlaubnis
- gültiger Reisepass
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes
- Nachweis über Einreise mit einem erforderlichen Visum
- richtige und vollständige Angaben im Visums- und/oder Aufenthaltserlaubnisantrag
Zusätzliche Informationen
Asylbewerbewerber*innen erhalten eine Aufenthaltsgestattung (während des laufenden Asylverfahrens) beziehungsweise eine Duldung (Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung) nach Beendigung des Asylverfahrens.
Familienangehörige aus Drittstaaten erhalten auf Antrag und bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen eine Aufenthaltskarte.
Onlineservices
Aufgrund der längeren Schließung im Zuge der Pandemie wurden die Zeiträume, in denen Termine vergeben werden, deutlich ausgeweitet. Da die Mitarbeiter*innen somit fast durchgehend in Gesprächen mit Kundschaft sind empfiehlt es sich, zur Kontaktaufnahme die Online-Anfrage zu nutzen.
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Ausländerbehörde
Aufenthaltsrecht
Mottstraße 1
67063 Ludwigshafen
Wegen stark erhöhtem Arbeitsaufkommen und knapper Personalressourcen beträgt die Wartezeit für einen Termin derzeit 4 bis 6 Wochen. Eingehende Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet.
Persönliche Vorsprachen bei den Sachbearbeiter*innen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Anträge sind bevorzugt, möglichst im PDF Format, als E-Mail an aufenthaltsrecht@ludwigshafen.de zu stellen.
Anfragen an andere Postfächer werden nicht beantwortet.
Folgende Angaben sind zwingend in den Betreff der Email einzutragen:
- Familienname
- Vorname,
- Geburtsdatum,
- Anliegen (z.B. Verlängerung/Übertrag Aufenthalt, Antrag/Übertrag Niederlassungserlaubnis, Abgabe einer Verpflichtungserklärung/Einladung)
Von telefonischen Rückfragen und Erinnerungen bitten wir abzusehen. Durch die Vielzahl von Anrufen müssen die Mitarbeiter*innen die aktuelle Vorgangsbearbeitung unterbrechen. Dies führt zu weiteren unnötigen Verzögerungen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die telefonische Erreichbarkeit ist ausschließlich mittwochs in der Zeit von 13 bis 15.30 Uhr gewährleistet.
Bezüglich Aufenthaltsgestattungen, Duldungen sowie freiwilligen Ausreisen wenden Sie sich bitte an die E-Mail: asyl-rueckkehr@ludwigshafen.de
Kontaktdaten allgemeine Sachbearbeitung:
Online-Anfrage an die Ausländerbehörde
E-Mail allgemeine Sachbearbeitung: aufenthaltsrecht@ludwigshafen.de
Zuständigkeit nach Familiennamen:
Buchstaben A - Alg
Telefon: 0621 504-2058
Buchstaben Alh – Ata
Telefon: 0621 504-3233
Buchstaben Atb - Com
Telefon: 0621 504-2059
Buchstaben Con – Gi
Telefon: 0621 504-2062
Buchstaben Gj- Hussa
Telefon: 0621 504-3358
Buchstaben Hussb - Kg
Telefon: 0621 504-2028
Buchstaben Kh - May
Telefon: 0621 504-2024
Buchstaben Maz – Ob
Telefon: 0621 504-4322
Buchstaben Oc - Ra
Telefon: 0621 504-3330
Buchstaben Rb - Sula
Telefon: 0621 504-2056
Buchstaben Sulb - Z
Telefon: 0621 504-4393
Allgemeine Rufnummer
Telefon: 0621 504-4325
Kontaktdaten Asylsachbearbeitung
E-Mail Asylsachbearbeitung: asyl-rueckkehr@ludwigshafen.de
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8 bis 12.30 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 13.30 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Vorsprachen außerhalb der Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.