Informationen für Wähler*innen
Informationen zum Wahlverfahren
Nicht erhaltene Briefwahlunterlagen
Sollten Sie bis zum 31. Oktober 2024 Ihre Wahlunterlagen nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Projektteam Wahlen (Telefon: 0621 504-3838 oder an E-Mail: wahlen@ludwigshafen.de).
Wahltermin
Bei der Wahl zum Beirat für Migration und Integration am 10. November 2024 sind die wahlberechtigten Einwohner*innen von Ludwigshafen dazu aufgerufen, die 22 von den Wahlberechtigten zu wählenden Mitglieder des Beirats zu wählen. Die übrigen 11 Mitglieder werden vom Stadtrat berufen.
Um diese Aufgabe zu erleichtern und eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu erreichen, soll die Wahl, wie auch bei der letzten Wahl zum Beirat für Migration und Integration im Jahr 2019, ausschließlich als Briefwahl durchgeführt werden.
Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht)
Wahlberechtigt bei der Wahl zum Beirat für Migration und Integration sind:
- alle Einwohner*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sowie staatenlose Einwohner*innen sowie alle Einwohner*innen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder nach Paragraf 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben haben
- alle Einwohner*innen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben
a) als Spätaussiedler*innen oder deren Familienangehörige nach Paragraf 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes,
b) nach Paragraf 4 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer*in oder Spätaussiedler*in oder dessen*deren Familienangehörige*r nach Paragraf 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist,
sowie die Kinder der oben genannten, soweit sie jeweils am Tag der Stimmabgabe das 16. Lebensjahr vollendet haben und am 10. November 2024 seit mindestens drei Monaten in Ludwigshafen ihre Hauptwohnung innehaben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer wird in das Wählerverzeichnis eingetragen?
Sofern Sie zu dem oben unter Nr. 1 genannten Personenkreis gehören, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen; d.h., sie müssen keinen Antrag stellen. Frühestens ab dem 7. Oktober 2024 werden dann die Briefwahlunterlagen zugesandt.
Die unter Nr. 2 aufgeführten Personen können die Eintragung in das Wählerverzeichnis frühestens ab 19. September 2024 bis spätestens zum sechsten Tage vor der Wahl (Montag, 4. November 2024), 18 Uhr unter Vorlage geeigneter Nachweise, wie z.B. Bescheinigung nach Paragraf 15 Absatz 1 oder Absatz 2 Bundesvertriebenengesetz (BVFG), Aufnahmebescheid, Einbürgerungsurkunde oder gültiger ausländischer Pass, Nationalpass der Eltern, Bescheinigung desjenigen Staates, dessen Staatsangehörigkeit die Person besitzt, schriftlich beantragen. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag persönlich beim Bürgerbüro, Bismarckstraße 21, 67059 Ludwigshafen, 1. OG, Zimmer 1.07 (barrierefrei), zu stellen.
Öffnungszeiten:
montags, dienstags und mittwochs: 8 bis 12 und 14 bis 16 Uhr
donnerstags: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
freitags: 8 bis 12 Uhr
Wählbar (Passives Wahlrecht)
Wählbar sind alle Einwohner*innen der Stadt Ludwigshafen am Rhein, also auch deutsche Staatsangehörige, soweit sie jeweils am Tag der Stimmabgabe das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie am 10. November 2024 seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung in Ludwigshafen innehaben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlsystem
Wie bei der Stadtratswahl und bei den Ortsbeiratswahlen gibt es auch bei der Wahl zum Beirat für Migration und Integration die Möglichkeit seine Stimmen zu kumulieren und zu panaschieren. Das heißt, die Wähler*innen können sowohl ein Kreuz für die vorgegebene Liste abgeben, als auch innerhalb einer Liste einzelnen Kandidat*innen bis zu drei Stimmen zukommen lassen (Kumulieren) und dafür eventuell andere ganz streichen oder aber auch ihre einzelnen Stimmen über die Listen mehrerer Parteien verteilen (Panaschieren).
Insgesamt können die Wähler*innen bei der Beiratswahl so viele einzelne Stimmen vergeben, wie der Beirat gewählte Mitglieder hat, das heißt maximal 22.
Da die Wahl zum Beirat für Migration und Integration ausschließlich als Briefwahl durchgeführt werden soll und alle von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommenen Wahlberechtigten automatisch ihre Briefwahlunterlagen per Post erhalten, werden keine Wahlbenachrichtigungen zugestellt.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Die Wahl erfolgt ausschließlich im Rahmen der Briefwahl. Dafür wird ein Wählerverzeichnis angelegt. Frühestens ab dem 7. Oktober 2024 werden alle im Wählerverzeichnis enthaltenen Personen von der Stadtverwaltung per Post benachrichtigt und erhalten ihre Briefwahlunterlagen (bestehend aus Wahlschein, Stimmzettel sowie Briefumschlägen). Die Briefwahlunterlagen sind auszufüllen und in die dafür vorgesehenen Briefumschläge zu stecken. Diese werden entweder per Post zurückgeschickt. Personen, die einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen, erhalten automatisch ihre Briefwahlunterlagen per Post.
Verloren gegangene Briefwahlunterlagen werden nicht ersetzt.
Wichtige Hinweise zur Briefwahl
- Die Stimmabgabe bei der Briefwahl ist nur gültig, wenn in der unteren Hälfte des Wahlscheins die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit der Unterschrift versehen ist.
- Den Wahlschein nicht in den blauen Stimmzettelumschlag legen, sondern mit diesem in den roten Wahlbriefumschlag stecken. Sonst ist die Stimmabgabe ungültig.
- Wähler*innen, die des Lesens unkundig oder wegen körperlicher Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, können sich dabei der Hilfe einer anderen Person (Hilfsperson) bedienen. Diese hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des*der Wähler*in zu kennzeichnen. Wird der Stimmzettel nicht von der*dem Wähler*in, sondern durch eine Hilfsperson gekennzeichnet, so muss diese auf dem Wahlschein an Eides statt versichern, dass sie den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wähler*in gekennzeichnet hat. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des*der Wähler*in zu beschränken. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat. Den Wahlbrief rechtzeitig versenden! Wahlbriefe, die am Wahltag nach 12 Uhr bei dem angegebenen Empfänger eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl, (Donnerstag, den 7. November 2024) bei entfernt liegenden Orten noch früher bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden. Der Wahlbrief ist nicht freizumachen. Wird eine besondere Beförderungsform gewünscht, so muss das dafür fällige zusätzliche Leistungsentgelt auf dem Wahlbrief entrichtet werden. Bei Beförderung durch ein anderes Postunternehmen ist das dafür fällige Leistungsentgelt in voller Höhe zu entrichten; anderenfalls kann eine ordnungsgemäße Beförderung nicht gewährleistet werden.
Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland den Wahlbrief möglichst bald einliefern sowie Luftpostbeförderung verlangen. Der Wahlbrief ist als Briefsendung des internationalen Postdienstes grundsätzlich vollständig freizumachen. Deshalb muss für den Wahlbrief das im Einlieferungsland geltende Entgelt bezahlt werden. Auf dem Wahlbrief unterhalb der Anschrift das Bestimmungsland “ALLEMAGNE“ oder ”GERMANY" angeben. Falls Wahlberechtigte Bedenken haben, den Wahlbrief wegen seiner Kennzeichnung und der Farbe durch ein Postunternehmen im Ausland befördern zu lassen, ist es ihnen überlassen, den Wahlbrief in einen neutralen Briefumschlag zu stecken und zu übersenden.
- Der Wahlbrief kann auch am Wahltag bis spätestens 12 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeinde-/Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung oder bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.
Wo wird gewählt?
Die Stimmabgabe erfolgt über die Rücksendung der Briefwahlunterlagen. Am Wahltag, dem 10. November, können diese noch bis 12 Uhr in den Behördenbriefkasten, Bismarckstraße 25 eingeworfen werden.
Ansprechpersonen
Bei speziellen, wahlrechtlichen Fragen, zum Beispiel zu Ihrer Kandidatur, wenden Sie sich bitte an das Projektteam Wahlen unter wahlen@Ludwigshafen.de oder telefonisch an die Projektleiterin Wahlen Ramona List (Telefon: 0621 504-3838).
Bei Fragen zum Einblick oder zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis rufen Sie bitte folgende Nummer an: Teilprojektleiterin Wählerverzeichnis, Kerstin Bock, Telefon: 0621 504-3743
Die Geschäftsstelle des Beirats für Migration und Integration (BMI) bietet jederzeit eine Beratung per Telefon oder E-Mail zu allen Fragen rund um die Aufgaben und die Arbeit des BMI an und gibt Auskunft zu früheren beispielhaften Projekten oder Veranstaltungen, die der BMI mit initiiert oder organisiert hat. Bitte wenden Sie sich bei der Geschäftsstelle des BMI an Matthias Gehring, Telefon: 0621 504-2579 oder per Mail an: matthias.gehring@ludwigshafen.de.