Informationen für Wähler*innen

Informationen zum Wahlverfahren

Wahltermin

Bei der Wahl zum Beirat für Migration und Integration am 10. November 2024 sind die wahlberechtigten Einwohner*innen von Ludwigshafen dazu aufgerufen, die 22 von den Wahlberechtigten zu wählenden Mitglieder des Beirats zu wählen. Die übrigen 11 Mitglieder werden vom Stadtrat berufen.

Um diese Aufgabe zu erleichtern und eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu erreichen, soll die Wahl, wie auch bei der letzten Wahl zum Beirat für Migration und Integration im Jahr 2019, ausschließlich als Briefwahl durchgeführt werden.

 

Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht)

Wahlberechtigt bei der Wahl zum Beirat für Migration und Integration sind: 

  1. alle Einwohner*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sowie staatenlose Einwohner*innen sowie alle Einwohner*innen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder nach Paragraf 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben haben
  2. alle Einwohner*innen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben
    a) als Spätaussiedler*innen oder deren Familienangehörige nach Paragraf 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes,
    b) nach Paragraf 4 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer*in oder Spätaussiedler*in oder dessen*deren Familienangehörige*r nach Paragraf 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist,
    sowie die Kinder der oben genannten, soweit sie jeweils am Tag der Stimmabgabe das 16. Lebensjahr vollendet haben und am 10. November 2024 seit mindestens drei Monaten in Ludwigshafen ihre Hauptwohnung innehaben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. 

Wer wird in das Wählerverzeichnis eingetragen?

Sofern Sie zu dem oben unter Nr. 1 genannten Personenkreis gehören, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen; d.h., sie müssen keinen Antrag stellen. Frühestens ab dem 7. Oktober 2024 werden dann die Briefwahlunterlagen zugesandt.

Die unter Nr. 2 aufgeführten Personen können die Eintragung in das Wählerverzeichnis frühestens ab 19. September 2024 bis spätestens zum sechsten Tage vor der Wahl (Montag, 4. November 2024), 18 Uhr unter Vorlage geeigneter Nachweise, wie z.B. Bescheinigung nach Paragraf 15 Absatz 1 oder Absatz 2 Bundesvertriebenengesetz (BVFG), Aufnahmebescheid, Einbürgerungsurkunde oder gültiger ausländischer Pass, Nationalpass der Eltern, Bescheinigung desjenigen Staates, dessen Staatsangehörigkeit die Person besitzt, schriftlich beantragen. Es besteht die Möglichkeit, den Antrag persönlich beim Bürgerbüro, Bismarckstraße 21, 67059 Ludwigshafen, 1. OG, Zimmer 1.07 (barrierefrei), zu stellen.

Öffnungszeiten:

montags, dienstags und mittwochs: 8 bis 12 und 14 bis 16 Uhr
donnerstags: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
freitags: 8 bis 12 Uhr

Wählbar (Passives Wahlrecht)

Wählbar sind alle Einwohner*innen der Stadt Ludwigshafen am Rhein, also auch deutsche Staatsangehörige, soweit sie jeweils am Tag der Stimmabgabe das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie am 10. November 2024 seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung in Ludwigshafen innehaben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. 

Wahlsystem

Wie bei der Stadtratswahl und bei den Ortsbeiratswahlen gibt es auch bei der Wahl zum Beirat für Migration und Integration die Möglichkeit seine Stimmen zu kumulieren und zu panaschieren. Das heißt, die Wähler*innen können sowohl ein Kreuz für die vorgegebene Liste abgeben, als auch innerhalb einer Liste einzelnen Kandidat*innen bis zu drei Stimmen zukommen lassen (Kumulieren) und dafür eventuell andere ganz streichen oder aber auch ihre einzelnen Stimmen über die Listen mehrerer Parteien verteilen (Panaschieren).

Insgesamt können die Wähler*innen bei der Beiratswahl so viele einzelne Stimmen vergeben, wie der Beirat gewählte Mitglieder hat, das heißt maximal 22.

Da die Wahl zum Beirat für Migration und Integration ausschließlich als Briefwahl durchgeführt werden soll und alle von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommenen Wahlberechtigten automatisch ihre Briefwahlunterlagen per Post erhalten, werden keine Wahlbenachrichtigungen zugestellt. 
 

Wie funktioniert die Briefwahl?

Die Wahl erfolgt ausschließlich im Rahmen der Briefwahl. Dafür wird ein Wählerverzeichnis angelegt. Frühestens ab dem 7. Oktober 2024 werden alle im Wählerverzeichnis enthaltenen Personen von der Stadtverwaltung per Post benachrichtigt und erhalten ihre Briefwahlunterlagen (bestehend aus Wahlschein, Stimmzettel sowie Briefumschlägen). Die Briefwahlunterlagen sind auszufüllen und in die dafür vorgesehenen Briefumschläge zu stecken. Diese werden entweder per Post zurückgeschickt. Personen, die einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen, erhalten automatisch ihre Briefwahlunterlagen per Post.

Verloren gegangene Briefwahlunterlagen werden nicht ersetzt.
 

Wo wird gewählt?

Die Stimmabgabe erfolgt über die Rücksendung der Briefwahlunterlagen. Am Wahltag, dem 10. November, können diese noch bis 12 Uhr in den Behördenbriefkasten, Bismarckstraße 25 eingeworfen werden.

Ansprechpersonen

Bei speziellen, wahlrechtlichen Fragen, zum Beispiel zu Ihrer Kandidatur, wenden Sie sich bitte an das Projektteam Wahlen unter wahlen@Ludwigshafen.de oder telefonisch an die Projektleiterin Wahlen Ramona List (Telefon: 0621 504-3838).

Bei Fragen zum Einblick oder zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis rufen Sie bitte folgende Nummer an: Teilprojektleiterin Wählerverzeichnis, Kerstin Bock, Telefon: 0621 504-3743

Die Geschäftsstelle des Beirats für Migration und Integration (BMI) bietet jederzeit eine Beratung per Telefon oder E-Mail zu allen Fragen rund um die Aufgaben und die Arbeit des BMI an und gibt Auskunft zu früheren beispielhaften Projekten oder Veranstaltungen, die der BMI mit initiiert oder organisiert hat. Bitte wenden Sie sich bei der Geschäftsstelle des BMI an Matthias Gehring, Telefon: 0621 504-2579 oder per Mail an: matthias.gehring@ludwigshafen.de.
 


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