Onlineservices
Eine Reihe von Serviceleistungen können Sie bequem online erledigen.
Online-Terminvereinbarung
Bürger*innen können online Termine für verschiedene Leistungen der Stadtverwaltung vereinbaren. Termine können unter anderem für die Bürgerbüros, die KFZ-Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle vereinbart werden.
Online-Terminvereinbarung open_in_newAusländerbehörde
Bauaufsicht
Erziehungsberatungsstelle
Gaststätten
Gewerbemeldestelle
Meldebehörde
- Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre open_in_new
- Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses open_in_new
- Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung (gebührenpflichtig) open_in_new
- Antrag auf Ausstellung einer erweiterten Meldebescheinigung (gebührenpflichtig) open_in_new
- Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung für soziale Zwecke (gebührenfrei) open_in_new
- Anmeldung Wohnungswechsel open_in_new
Schulen
Schmutzwassergebühr
Untersuchungsberechtigungsschein
MAXX-Ticket/Deutschlandticket
- Antrag für Förderschulen/Grundschulen/ sowie für die Sekundarstufe I (Klassen 5-10), Berufsvorbereitungsjahr, Berufsfachschule open_in_new
- Antrag für Sekundarstufe II (Klassen 11-13 - Gymnasien/Integrierte Gesamtschule), Höhere Berufsfachschule, Berufsoberschule, Berufliches Gymnasium, Vollzeit Erzieher open_in_new
Zulassungsstelle
Voraussetzungen für den Einsatz der Onlineservices
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Technische Voraussetzungen
Um die Online-Bürgerdienste nutzen zu können, benötigen die Bürgerinnen und Bürger folgende Komponenten:
- Java
- Zertifiziertes Lesegerät oder ein geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle und installierter “AusweisApp2” für den neuen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel
- den neuen Personalausweis (nPA) mit der aktivierten eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel
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Authentifizierung mit dem neuen Personalausweis
Für die Nutzung des Online-Dienstes ist die Authentifizierung mit dem neuen Personalausweis (nPA, ausgestellt ab 1.11.2010) mit eingeschalteter eID-Funktion oder optional ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) erforderlich. Sollten Sie über eine aktivierte eID-Funktion verfügen, aber den Transport-PIN (5-stellig) noch nicht geändert haben, können Sie dies über Ihre lokal installierte AusweisApp2 tun.
Bei der Nutzung der eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) des neuen Personalausweises (nPA) können laut dem Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz Paragraph 18 Abschnitt 3) folgende Daten übertragen werden:
- Dienste- und kartenspezifisches Sperrmerkmal
- Ergebnis der Gültigkeitsprüfung des Ausweises
- Personenbezogene Daten
Familienname(n), Vorname, Doktorgrad, Tag der Geburt, Ort der Geburt, Anschrift, Dokumentenart, dienst- und kartenspezifisches Kennzeichen (für die "Pseudonyme Kennung"), Abkürzung "D" für Bundesrepublik Deutschland, Angaben, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten ist (Altersverifikation), Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht (Wohnortverifikation), Ordens- oder Künstlername
Zur Übertragung der personenbezogenen Daten benötigt der Diensteanbieter die entsprechende Berechtigung. Starten Sie eine Online-Beantragung für die die Authentifizierung mit dem Personalausweis notwendig ist, wird zunächst die Anwendung "Governikus Autent" aufgerufen. Diese wertet die Authentisierungsanfrage aus und kommuniziert mit dem angebundenen eID-Service.
Weitere Informationen gibt es im Internet beim Personalausweisportal des Bundesministerium des Innern:
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Elektronisches Zahlverfahren beim Meldewesen
Bei der Nutzung der Onlinedienste des Meldewesens sind die anfallenden Gebühren mittels E-Payment, das heißt mit Kreditkarte (Visa oder Mastercard), PayPal oder giropay zu zahlen. Ohne Ausführen der E-Payment-Funktion kann die Leistung nicht über den Onlinedienst beantragt werden.
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BundID – Das Nutzerkonto für Privatpersonen
Die BundID ist ein Nutzerkonto, mit dem Verwaltungsleistungen einfach und sicher online beantragt werden können.
Zur Nutzung einiger Online-Leistungen benötigen Sie ein BundID-Konto und zum Teil eine eindeutige Identifizierung mit Ihrem Online-Ausweis, Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihrer Unionsbürgerkarte.
Um die BundID nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst registrieren: Registrierung BundID-Konto
Wenn Sie bereits über ein BundID-Konto verfügen und sich anmelden möchten, gelangen Sie dorthin über folgenden Link: Anmeldung BundID-Konto
Weitere Informationen finden Sie hier: Informationen zum BundID-Konto