Kommunaler Vollzugsdienst
In allen zeitlich nicht akuten Angelegenheiten und Verwaltungsfragen aller Art wenden Sie sich bitte an die zuständigen Fachabteilungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen. Ihren Ansprechpartner*innen in den Fachabteilungen erreichen sie über die Behördennummer 115. Mit der Behördennummer entfällt Suche nach der zuständigen Kontaktperson.
Für akute Beschwerden und Probleme hat die Stadtverwaltung Ludwigshafen beim Bereich Öffentliche Ordnung den Kommunalen Vollzugsdienst (KVD) eingerichtet, an den sich Einwohnerinnen und Einwohner unter der Nummer 0621 504-3471 wenden können.
Die Dienstzeiten des KVD:
April bis Oktober rund um die Uhr, in den Monaten November bis März täglich von 6 Uhr bis Mitternacht. Sollte der KVD aufgrund besonderen Lagen nicht erreichbar sein, ist ein Anrufbeantworter geschaltet welcher auf die Polizei 0621 96 30 verweist.
Die uniformierten Kommunalen Vollzugsdienstkräfte können sich bei Bedarf durch einen Dienstausweis ausweisen.
Die Schwerpunktaufgaben des Kommunalen Vollzugsdienstes sind:
- Landesgesetzes über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG)
- Lärm und Umweltschutz
- Infektionsschutz
- Verstößen gegen die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Ludwigshafen
- Gaststätten - und Gewerbeangelegenheiten
- Jugendschutz und Schulzuführungen
- Allgemeine Sicherheitsstreifen
Bei Parkverstößen bitte die Hotline des Bereichs Straßenverkehr unter 0621 504-3212 verständigen.
Bei illegalem Abfall, ist der Abfallvollzugsdienst des Bereichs Umwelt unter 0621 504-3090 zu informieren.
Die Verfolgung von Straftaten ist Aufgabe der Polizei, Telefon: 0621 96 30