KFZ - Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb / innerhalb Ludwigshafens
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung (wenn bis zum 30. September 2005 abgemeldet)
- Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Personalausweis oder Reisepass (Original oder gut lesbare Kopie)
- Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (Original des*der Bevollmächtigten sowie Original oder Kopie des*der Fahrzeughalter*in) bei Erledigung durch Dritte
- SEPA-Mandat oder Bankkarte oder Kopie
- gegebenenfalls die Kennzeichen (wenn zugelassen oder Änderung gewünscht)
Seit 1. Oktober 2019 können bei der Zulassung eines angemeldeten Fahrzeuges die auswärtigen Kennzeichen auch bei Halterwechsel beibehalten werden. Diese werden dann von uns nicht benötigt.
Hinweis zu E-Kennzeichen / Elektrofahrzeugen:
Die Vorteile für Elektrofahrzeuge (wie Parken an ausgeschilderten Ladesäulen) können grundsätzlich nur in Anspruch genommen werden, wenn das Fahrzeug auch als Elektrofahrzeug gekennzeichnet ist.
Die dafür vorgesehene Kennzeichnung ist nur das E-Kennzeichen (E als Zusatz am Ende) für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge.
Umschreibung ohne Halterwechsel mit Kennzeichenmitnahme
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bei alten Fahrzeugpapieren (ausgestellt bis 30. September 2005): Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters (Original oder gut lesbare Kopie)
- SEPA-Mandat oder Bankkarte oder Kopie
- gegebenenfalls Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des*der Bevollmächtigten bei Erledigung durch Dritte
- Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU)
Zulassung auf juristische Personen (UG, GmbH, KG, AG, OHG oder Kombinationen)
Zusätzlich erforderlich:
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Personalausweis oder Reisepass des*der Geschäftsführer*in (Original oder Kopie) gegebenenfalls Vollmacht des*der Geschäftsführer*in
- Personalausweis oder Reisepass des*der Bevollmächtigten (Original oder gut lesbare Kopie)
Vereine (e.V.)
Zusätzlich erforderlich:
- Vereinsregisterauszug
- Personalausweis oder Reisepass des*der Vorsitzenden (Original oder Kopie) gegebenenfalls Vollmacht des*der Vorsitzenden
- Personalausweis oder Reisepass des*der Bevollmächtigten (Original oder gut lesbare Kopie)
GbR und OHG
Zusätzlich erforderlich:
- Gewerbeanmeldung von allen Gesellschafter*innen
- Einverständniserklärung zur Zulassung auf eine GbR / OHG
- Personalausweis oder Reisepass von allen Gesellschafter*innen (Original oder Kopie)
Personenfirma
Zusätzlich erforderlich:
- Gewerbeanmeldung
- Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie)
- Gegebenenfalls Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (Original oder gut lesbare Kopie) des*der Bevollmächtigten
Zulassung auf minderjährige Personen
Eine Zulassung auf minderjährige Personen ist nur möglich, wenn
- für die minderjährige Person eine Schwerbehinderung vorliegt oder
- die minderjährige Person für das zuzulassende Fahrzeug die entsprechende Fahrerlaubnis hat.
Zusätzlich erforderlich:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Personalausweise oder Reisepässe der Erziehungsberechtigten und des*der Minderjährigen (Original des*der Bevollmächtigten/Vorsprechenden sowie Original oder Kopie des*der Minderjährigen und weiteren Erziehungsberechtigten)
- Bei minderjährigen Fahrerlaubnisinhaber*innen: Fahrerlaubnis bzw. Prüfbescheinigung "Begleitetes Fahren ab 17“ und Vollmacht bei nicht persönlicher Vorsprache
- Bei schwerbehinderten Minderjährigen: Schwerbehindertenausweis
- Bei allein Sorgeberechtigten: Sorgerechtsnachweis
Gebühren
Dienstleistung | Gebühr |
Umschreibung innerhalb (Halter*innenwechsel) | |
- mit Kennzeichenübernahme | 27,40 Euro |
- mit Kennzeichenänderung | 29,40 Euro |
Umschreibung von außerhalb | |
- mit Halter*innenwechsel und Kennzeichenübernahme | 26,80 Euro |
- mit Halter*innenwechsel und Kennzeichenänderung | 30,30 Euro |
- ohne Halter*innenwechsel und Kennzeichenübernahme | 24,80 Euro |
- ohne Halter*innenwechsel und Kennzeichenänderung | 28,30 Euro |
Optionale zusätzliche Gebühren:
Dienstleistung | Gebühr |
Wunschkennzeichen | 10,20 Euro |
Reservierung des Kennzeichens | 2,60 Euro |
Erstellung Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) | 3,80 Euro |
Aufbewahrung und Versand Fahrzeugbrief an Banken/Leasingfirmen | 15,30 Euro |
Je nach Fall können noch weitere Gebühren hinzukommen.
Sie können bei uns mit EC-Karte mit PIN bezahlen.
Zusätzliche Informationen
Informationen für Zulassungsdienste
Alle Vorgänge müssen bis spätestens 9.30 Uhr bei der Zulassungsbehörde am Händlerschalter abgegeben werden. Dies gilt ab drei Vorgängen. Mit den Vorgängen ist eine Abgabeübersicht abzugeben. Die Vorgänge werden in der Reihenfolge der Abgabe bearbeitet.
Onlineservices
Digitale Zulassung und Umschreibung von Fahrzeugen
Die Zulassungstelle bietet die Möglichkeit an, Termine über das Internet zu vereinbaren:
Formulare
- description Abgabeübersicht KFZ (PDF, 12 KB)
- description Einverständniserklärung zur Zulassung auf eine GbR / OHG (PDF, 35 KB)
- description Einverständniserklärung zur Zulassung auf Minderjährige (PDF, 164 KB)
- description Vollmacht (PDF, 321 KB)
- SEPA-Lastschriftmandat (ehemals Einzugsermächtigung) open_in_new
- Einverständniserklärung zur Zulassung auf Minderjährige (online ausfüllbar open_in_new
- Einverständniserklärung zur Zulassung auf eine GbR/OHG (online ausfüllbar) open_in_new
- Vollmacht (online ausfüllbar) open_in_new
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Straßenverkehr
Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen
Telefon: 115
Telefax: 0621 504-2413
E-Mail-Adresse: kfz-zulassung@ludwigshafen.de
Öffnungszeiten
Bei der Kfz-Zulassungsbehörde ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Online-Terminvereinbarung der Zulassungsstelle
Öffnungszeiten:
montags: 8 bis 13 Uhr
dienstags: 7 bis 13 Uhr
mittwochs: 8 bis 13 Uhr
donnerstags: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
freitags: 7 bis 12 Uhr