KFZ - Kurzzeitkennzeichen

Diese Kennzeichen sind seit September 2023 bis zu sechs Tage ab dem Tag der Zuteilung gültig und dienen den Zwecken Probefahrt, Überführungsfahrt, Fahrten zum TÜV oder zur Werkstatt.

Bitte beachten

Kurzzeitkennzeichen erhalten nur Personen mit Hauptwohnsitz oder Firmen mit Firmensitz in Ludwigshafen.

Ausnahmen:

  • Hauptwohnsitz in Deutschland und Kaufvertrag in dem steht, dass das Fahrzeug in Ludwigshafen gekauft wurde.
  • EU-Bürger*innen mit Kaufvertrag in dem steht, dass das Fahrzeug in Ludwigshafen gekauft wurde.
  • Nicht EU-Bürger*innen mit Wohnsitz in der EU mit Meldebestätigung (Auf Deutsch übersetzt) und Kaufvertrag in dem steht, dass das Fahrzeug in Ludwigshafen gekauft wurde.

Verwendungszweck

Es sind ausschließlich Probe- und Überführungsfahrten mit dem Fahrzeug zulässig, dem das Kurzzeitkennzeichen zugeteilt wurde.

Zusätzlich wird eine örtliche Beschränkung vermerkt, wenn die Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung abgelaufen oder Betriebserlaubnis erloschen ist.
Die örtliche Beschränkung erfolgt dann auf:

Ausschließliche Fahrten im Zusammenhang

  • zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis,
  • zur Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung,
  • zur Beseitigung festgestellter Mängel zur Werkstatt, die bei der Hauptuntersuchung festgestellt wurden, jedoch nicht bei verkehrsunsicheren Fahrzeugen,

jeweils im Zulassungsbezirk und in den direkt angrenzenden Bezirken sowie die Rückfahrt zum Standort (also Stadtgebiet Ludwigshafen, Mannheim, Frankenthal und Rhein-Pfalz-Kreis).
 


Erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugpapiere (Original oder gut lesbare Kopien)
  • Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung, wenn diese nicht vorliegt, kann das Kurzzeitkennzeichen nur innerhalb Ludwigshafens und im direkt angrenzenden Zulassungsbezirk zur HU-Prüfung genutzt werden
  • Spezielle Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen)
  • Personalausweis oder Reisepass (natürliche Personen) (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • zusätzlich bei Antragstellenden mit Reisepass oder ausländischem Ausweis, die nicht in Ludwigshafen wohnen, aktuelle Meldebestätigung
  • Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten bei Erledigung durch Dritte
  • Wenn der*die Antragsteller*in im Ausland wohnt, ist ein*e Empfangsbevollmächtigte*r mit deutscher Anschrift zu benennen und das entsprechende Formular von beiden Personen unterschrieben vorzulegen

Zulassung auf juristische Personen (UG, GmbH, KG, AG, OHG oder Kombinationen)

Zusätzlich erforderlich:

  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass des*der Geschäftsführer*in (Original oder amtlich beglaubigte Kopie) gegebenenfalls Vollmacht des*der Geschäftsführer*in (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • Personalausweis oder Reisepass des*der Bevollmächtigten (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)

Vereine (e.V.)

Zusätzlich erforderlich:

  • Vereinsregisterauszug
  • Personalausweis oder Reisepass des*der Vorsitzenden (Original oder amtlich beglaubigte Kopie) gegebenenfalls Vollmacht des*der Vorsitzenden (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • Personalausweis oder Reisepass des*der Bevollmächtigten (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)

GbR und OHG

Zusätzlich erforderlich:

  • Gewerbeanmeldung von allen Gesellschaftern und Gesellschafterinnen
  • Einverständniserklärung zur Zulassung auf eine GbR / OHG
  • Personalausweis oder Reisepass von allen Gesellschafter*innen (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)

Personenfirma

Zusätzlich erforderlich:

  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)
  • Gegebenenfalls Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des*der Bevollmächtigten (Original oder amtlich beglaubigte Kopie)

Gebühren

  • 13,10 Euro

Zusätzliche Informationen

Informationen für Zulassungsdienste

Alle Vorgänge müssen bis spätestens 9.30 Uhr bei der Zulassungsbehörde am Händlerschalter abgegeben werden. Dies gilt ab drei Vorgängen. Mit den Vorgängen ist eine Abgabeübersicht abzugeben. Die Vorgänge werden in der Reihenfolge der Abgabe bearbeitet.


Onlineservices

Die Zulassungstelle bietet die Möglichkeit an, Termine über das Internet zu vereinbaren:

Terminvereinbarung der Zulassungsstelle



Stadt Ludwigshafen am Rhein


Straßenverkehr

Achtmorgenstraße 9
67065 Ludwigshafen

Telefon: 115
Telefax: 0621 504-2413
E-Mail: kfz-zulassung@ludwigshafen.de


Öffnungszeiten

Bei der Kfz-Zulassungsbehörde ist eine Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Terminvereinbarung der Zulassungsstelle

montags: 8 bis 13 Uhr
dienstags: 7 bis 13 Uhr
mittwochs: 8 bis 13 Uhr  
donnerstags: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
freitags: 7 bis 12 Uhr


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