Verstöße gegen Waffengesetz geahndet

Bei der verdachtsunabhängigen Überprüfung von Waffenbesitzern am Montag, 24. Juni 2024, sind die Kontrolleur*innen des Bereichs Öffentliche Ordnung auf Verstöße gegen das Waffenrecht gestoßen. Beim Einsatz der Abteilung Waffen- und Sprengstoffrecht in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Vollzugsdienst (KVD) fanden die Einsatzkräfte eine geladene Waffe im Tresor eines Waffenbesitzers vor, was einen Aufbewahrungsverstoß darstellte. Zudem besaß der Kontrollierte keine Erlaubnis zum Besitz von Munition. Bei beiden Verstößen handelte es sich um Straftaten, für die der Bereich Öffentliche Ordnung entsprechende Strafanzeigen fertigte.
Ohne Beanstandung verliefen fünf weitere Kontrollen an diesem Tag bei Sportschütz*innen, Jäger*innen oder Erb*innen von Waffen. Bei den Überprüfungen hatte es sich um sogenannte Tresorkontrollen nach Paragraf 36 des Waffengesetzes gehandelt.

Der Bereich Öffentliche Ordnung fordert alle Waffenbesitzer*innen auf, Waffen und Munition gemäß den gesetzlichen Vorschriften aufzubewahren. Ferner erinnert die Stadtverwaltung daran, dass jede Waffenbesitzerin und jeder Waffenbesitzer laut dem Waffengesetz zur Mitwirkung im Zuge solcher Kontrollen verpflichtet ist.