Steigende Hoffnung auf Altschuldenlösung – Appel an Nordrhein-Westfalen gerichtet

Ludwigshafens Beigeordneter und Kämmerer Andreas Schwarz sieht hinsichtlich der Entlastung von Kommunen in prekärer finanzieller Situation zunehmend positive Zeichen. "Es gibt vorsichtige Hoffnungen, dass die Altschuldenlösung auf Bundesebene vorankommt. Allerdings ist eine wichtige Voraussetzung noch nicht erfüllt: Nordrhein-Westfalen muss eine Lösung mit einem substanziellen finanziellen Eigenanteil vorlegen", führte er am Montag, 13. Mai 2024, aus. Es dürfe nicht sein, dass die Hilfe des Bundes an der Blockade des Landes Nordrhein-Westfalen scheitert "Wir Städte brauchen dringend die ergänzende Bundeshilfe, um auf unserem Konsolidierungskurs unterstützt zu werden. Ohne angemessene Finanzausstattung wird Ludwigshafen keine Handlungsfreiheit zurückgewinnen und die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse bleibt auf der Strecke", betonte Schwarz.

Auch das Aktionsbündnis "Für die Würde unserer Städte" bemängelte, dass Nordrhein-Westfalen das bislang einzige Bundesland ohne Altschuldenlösung sei. Der Eigenanteil des Landes ist Voraussetzung für eine Beteiligung des Bundes, wie das Bündnis mitteilte. Der Bund müsse im Zweifel auch ohne Nordrhein-Westfalen aktiv werden und eine Bundeshilfe auf den Weg bringen, weil in Ländern mit einer Regelung zur Teilentschuldung sonst die Gefahr bestehe, dass deren Wirkung verloren geht.

Das überparteiliche Bündnis von 70 Kommunen mit schwieriger finanzieller Lage aus acht Bundesländern unterstrich, dass das Bundesfinanzministerium im April noch einmal seine Eckpunkte für eine Lösung definiert habe: "Der Bund übernimmt 50 Prozent der übermäßigen kommunalen Liquiditätskredite, wenn ein Land – unabhängig von kommunalen Tilgungstätigkeiten – zuvor die Liquiditätskredite vollständig übernommen hat. Übermäßig meint Schulden oberhalb eines Sockelbetrags von 100 Euro je Einwohner. Zudem müssen die Länder dafür sorgen, dass ihre Kommunen keine neuen Schulden machen", führte das Aktionsbündnis aus.

Die Eckpunkte des Finanzministeriums habe die schwarz-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen bereits im vergangenen Jahr gekannt. Dennoch habe sie im Sommer 2023 einen Vorschlag nahezu ohne eigenen finanziellen Beitrag präsentiert. Zahlreiche Sachverständige und der Bundesfinanzminister bezeichneten den Entwurf als unzureichend, die Landesregierung zog ihn schließlich zurück, heißt es weiter.