2-11 Finanzen
Aufgaben:
Der Bereich Finanzen besteht aus fünf Abteilungen:
Haushalt, Vermögen und Schulden; Steuerverwaltung; Geschäftsbuchhaltung; Zahlungsverkehr, Verwaltung und Vollstreckung Außendienst; Personenkontenführung/Vollstreckung Innendienst.
Die Hauptaufgaben des Bereichs sind folgende:
- Finanzplanung verantworten und finanzwirtschaftliche Grundsatzfragen klären
- sich um Angelegenheiten des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens kümmern, die insbesondere den Entwurf der Haushaltssatzung sowie die Aufstellung und Ausführung des Haushaltplans und des Budgets betreffen
- Auswirkungen von Finanzströmen bei Sondervermögen und städtischen Eigengesellschaften auf den Haushalt überwachen
- Rechenschaftsberichte, Kassen- und Finanzstatistiken sowie Finanzberichte erstellen
- Belege sammeln sowie Tages-, Monats- und Jahresabschlüsse für die Buchführung erstellen
- die Jahresrechnung durch Aufstellung des Kassenabschlusses vorbereiten
- Jahres- und Gesamtabschluss der Stadt Ludwigshafen sowie Jahresabschlüsse verschiedener Stiftungen erstellen
- Organisation der zentralen Buchhaltung mit Verbuchung aller Geschäftsvorfälle der Stadtverwaltung Ludwigshafen
- das Anlagevermögen und die Sonderposten der gesamten Stadtverwaltung verwalten
- das Geld- und Kapitalvermögen bewirtschaften, wozu insbesondere die Aufnahme von Krediten zählt
- den baren und bargeldlosen Zahlungsverkehr abwickeln
- Erbschaften, Vermächtnissen und Schenkungen annehmen oder ausschlagen
- Spendenwesen
- Angelegenheiten des Finanzausgleichs regeln
- an Zuweisungen und Zuschüssen von Dritten mitwirken
- Passivbesteuerung, Umsatzsteuer, Steuerberatung der Stadt
- Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) und anderer Grundbesitzabgaben (Gebühren und Beiträge) sowie weitere, örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern (zum Beispiel Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer) festsetzen und erheben
- über Stundungen, Zahlungserleichterungen, Niederschlagungen und Erlass entscheiden
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausstellen
- eigene öffentlich-rechtliche Forderungen nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) mahnen und auch zentral vollstrecken; hierzu gehört auch die Einleitung von Zwangsvollstreckungen wegen privatrechtlicher Forderungen gemäß der Zivilprozessordnung (ZPO)
- Vollstreckungshilfe für andere öffentlich-rechtliche Körperschaften leisten
- Zinsen und Vollstreckungskosten festsetzen
- Vermögensauskunft für öffentlich-rechtliche Forderungen abnehmen
- Vollstreckung im Außendienst
- Verwahrgelass verwalten
- Zentrale Adresspflege
Bankverbindungen
- Sparkasse Vorderpfalz 166 (BLZ 545 500 10)
IBAN: DE45 5455 0010 0000 0001 66
BIC: LUHSDE6AXXX - Deutsche Bundesbank (Landeszentralbank)
545 017 00 (BLZ 545 000 00)
IBAN: DE52 5450 0000 0054 5017 00
BIC: MARKDEF1545 - Commerzbank 200 320 000 (BLZ 545 400 33)
IBAN: DE45 5454 0033 0200 3200 00
BIC: COBADEFFXXX - VR Bank Rhein-Neckar eG 850 077 00 (BLZ 670 900 00)
IBAN: DE21 6709 0000 0085 00770 0
BIC: GENODE61MA2
Stadt Ludwigshafen am Rhein
(Anschrift nicht für Post)
Finanzen
Bismarckstraße 63
67059 Ludwigshafen
Mimmo Scarmato
Telefon: 0621 504-3021
Telefax: 0621 504-3323
E-Mail: 2-11@ludwigshafen.de
Öffnungszeiten
Postanschrift:
Finanzen
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen
Standorte:
Stadtkasse
Bismarckstraße 63
3.0G
Steuerverwaltung/Geschäftsbuchhaltung/Haushalt
Faktorhaus
Berliner Platz 1
2., 3. und 4. OG
Um Termine zu vereinbaren wenden sich Bürgerinnen und Bürger bitte an ihre zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, deren Kontaktinformationen auf der Rückseite der jeweiligen Zahlungsaufforderungen zu finden sind. Für allgemeine Anliegen ist der Bereich Finanzen unter der Rufnummer 0621 504-3020 und -3021 sowie unter der Faxnummer 0621 504-3323 und per E-Mail unter der Adresse 2-11@ludwigshafen.de zu erreichen.
Die Stadtkasse ist unter 2-12@ludwigshafen.de zu erreichen.