Bewirtung von Gästen im Außenbereich von Lokalen bis 23 Uhr möglich

Ludwigshafens Gastwirt*innen können künftig ihre Gäste auch bis 23 Uhr im Außenbereich von Lokalen bewirten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Gastronom*innen den notwendigen Genehmigungsbescheid bei der Stadtverwaltung beantragen. Der Stadtrat hatte am Montag, 29. April 2024, einstimmig für den Vorschlag der Verwaltung gestimmt, der testweise die Sperrzeiten für die Außenbestuhlung in der Gastronomie verlängert. Die Testphase endet am 31. Dezember 2024. Im vierten Quartal dieses Jahres wird die Regelung bewertet, sodass sie für das kommende Jahr gegebenenfalls angepasst werden kann.
Gastronom*innen, die von der nun möglichen Verlängerung der Sperrzeiten Gebrauch machen möchten, müssen für den Genehmigungsbescheid einen schriftlichen Antrag bei der Abteilung Gaststätten, Lebensmittelüberwachung und Gesundheit des Bereichs Öffentliche Ordnung einreichen. Der Antrag ist an die E-Mail-Adresse gaststaetten@ludwigshafen.de zu richten.

Die Genehmigungsbescheide erfolgen mit mehreren Auflagen, um die Anwohner*innen in der Nähe von Gastronomiebetriebe mit verlängerten Sperrzeiten zu schützen. Die Auflagen sehen beispielsweise vor, dass ab 22 Uhr Musikdarbietungen jeglicher Art, auch durch Übertragungen aus der Gaststätte, auf den Außenbewirtungsflächen einzustellen sind. Ebenso müsse ab diesem Zeitpunkt Fenster und Türen der Lokale geschlossen sein. Die Abgabe von Speisen und Getränken im Außenbereich ist um 22.30 Uhr einzustellen, damit der Verzehr sowie das Zusammenstellen beziehungsweise Wegräumen des Mobiliars bis um 23 Uhr beendet und die Freifläche bis dahin geräumt ist. Die Betreiber*innen haben ferner dafür zu sorgen, dass während des Betriebs jederzeit Personal erreichbar ist, um Beschwerden von Anwohner*innen entgegenzunehmen und sich darum zu kümmern. Bei wiederholten Verstößen gegen die Auflagen kann ein Widerruf der Sperrzeitverlängerung für die Außenbestuhlung erfolgen.

"Mit den neuen, testweisen Regelungen sollen sowohl die Interessen der Gäste, die in den Sommermonaten die Außengastronomie etwas länger genießen möchten, als auch der Menschen, die in der Umgebung eines Lokals oder ähnlichen Betriebs wohnen, berücksichtigt werden. Vorrangiges Ziel ist es dabei, die Nachtruhe der Anwohner*innen sicherzustellen und Lärmbelästigungen zu vermeiden", unterstreicht Ordnungsdezernent und Kämmerer Andreas Schwarz.“